Lingua

Worum geht es?

Bei Lingua geht es um Sprachen, d.h. das Lernen von Fremdsprachen: Wie kann die Qualität des Sprachenerwerbs, das Interesse daran, sowie Methoden und Hilfsmittel verbessert werden? Es geht darum, aus Erfahrungen und Methoden anderer Länder zu lernen und neue Lösungswege zu erarbeiten.

Fremdsprachenkurse selbst  werden nicht gefördert. Dies wird durch Aktionen der anderen Sokratesprogramme abgedeckt.

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Die Programmbereiche im Überblick

Lingua teilt sich auf in zwei Hauptbereiche. Unter den jeweiligen Rubriken werden die Inhalte und Bewerbungsprozeduren detailliert besprochen:

Bild zu: Bildung
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Wer kann ein Projekt einreichen?

Grundbedingung für die Förderung ist die Teilnahme von mindestens drei Bildungseinrichtungen aus drei verschiedenen Ländern. Ein Projektkoordinator muss bestimmt werden. Teilnahmeberechtigt sind:

Unser Tipp!

Größere Partnerschaften sind grundsätzlich erstrebenswert, wobei die Anzahl nicht das entscheidende Kriterium ist. Kompetente Partner mit klarem Profil zu haben, ist wichtiger.

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Welche Länder machen mit?

Die 25 Mitgliedstaaten der Europäischen Union, hinzu Island, Liechtenstein und Norwegen, sowie die 3 Beitrittskandidaten: Bulgarien, Rumänien und die Türkei.

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Finanzielle Unterstützung

Die Höhe der finanziellen Unterstützung hängt vom Programmbereich ab. Detaillierte Informationen finden sie in dem entsprechenden Programmabschnitt.

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Das Bewerbungsverfahren

Anträge werden im Rahmen einer offiziellen Ausschreibung der Europäischen Kommission zu festgelegten Fristen eingereicht.
Es handelt sich um ein zweistufiges Verfahren: Der Vorantrag wird vom Projektkoordinator direkt an die Europäische Kommission und in Kopie an seine nationale Agentur gesandt. Es gibt zwei nationale Agenturen, je nachdem, ob der Antrag aus dem schulischen oder außerschulischen Bereich kommt. Wird der Vorantrag ausgewählt, so wird der Projektkoordinator von der EU-Kommission zur Einreichung eines Vollantrags aufgefordert.

Alles in allem ein recht umfangreiches Verfahren. Nähere Informationen zu Antragsverfahren und -terminen erteilen die zuständigen Kultusministerien und die zuständige nationale Agentur. Landesinterne Fristsetzungen der Kultusministerien in den Amtsblättern müssen beachtet werden.
Notwendige Dokumentationen finden Sie unter Ausschreibungen, Formulare, Dokumenteinterner Link.

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Vorbereitende Besuche

Bitte beachten Sie, dass die Möglichkeit besteht, Förderung zur Durchführung eines vorbereitenden Besuches zu erhalten. Dabei geht es um einen Besuch im Ausland, bei dem die Projektplanung eingehend mit den Projektpartnern besprochen und organisiert wird. Hierfür müssen getrennte Anträge eingereicht werden.

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Wer berät mich? Worauf gilt es zu achten?

Es gibt  zwei nationale Agenturen für dieses Programm:  

Die Agenturen informieren und beraten bei der Antragstellung und können auch Tipps für die Partnersuche geben. Die Adressen finden Sie unter Ansprechpartner, Adressen und Linksinterner Link.

Unser Tipp!

Nutzen Sie die Angebote zur Partnersuche und zur Einsicht in Projektbeispiele. Das ist hilfreich, denn mit den Partnern steht und fällt ihr Projekt und ein Blick auf vergangene und derzeitig geförderte Projekte bei Lingua gibt einen guten Einblick in tatsächliche Möglichkeiten. Näheres unter Ansprechpartner, Adressen und Linksinterner Link.

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