Es geht um den Aufbau von Partnerschaften zwischen Organisationen und Institutionen, die sich mit der Frage beschäftigen, wie der Sprachenerwerb durch gemeinsame Erarbeitung von Produkten und Konzepten erleichtert werden kann. Die thematischen Schwerpunkte sind:
Es werden keine Kurse finanziert, sondern Projekte, die die Grundlage für nachhaltige und auf andere Mitgliedstaaten übertragbare Lösungswege bilden. Aufgrund der immensen Breite der möglichen Projektideen ist es sehr ratsam, bereits geförderte Projekte anzusehen. Siehe hierzu unter Ansprechpartner, Adressen und ![]()
Grundbedingung für die Förderung ist die Teilnahme von mindestens drei Bildungseinrichtungen aus drei verschiedenen Ländern. Ein Projektkoordinator muss bestimmt werden. Teilnahmeberechtigt sind:
Für vorbereitende Besuche werden Fahrtkosten (i.d.R. zu 100%) und Zuschüsse für Unterkunft und Verpflegung bewilligt. Für die Durchführung des Projektes selbst werden stark variierende Zuschüsse für maximal drei Jahre gewährt. Die Höhe des möglichen Zuschusses hängt von der Art des geplanten Projektes ab. Bitte informieren Sie sich diesbezüglich bei der zuständigen nationalen Agentur.
Es handelt sich um ein zweistufiges Verfahren: Der Vorantrag wird vom Projektkoordinator direkt an die Europäische Kommission und in Kopie an seine nationale Agentur gesandt. Es gibt zwei nationale Agenturen, je nachdem ob der Antrag aus dem schulischen oder außerschulischen Bereich kommt: