Lingua 2 - Entwicklung von Hilfsmitteln und Materialien
Worum geht es?
Es geht um den Aufbau von Partnerschaften zur Entwicklung von Hilfsmitteln und Materialien zur Erleichterung des Sprachenerwerbs. Förderschwerpunkte sind:
- Projekte, die Innovationen zum Fremdsprachenerwerb entwickeln, bereitstellen und verbessern
- Förderung der Herstellung von Produkten und Materialien für weniger verbreitete und unterrichtete Sprachen
- Förderung von Lehrkonzepten, die im Handel kaum erhältlich sind oder sich schwierig vermarkten lassen
- Entwicklung von Methoden und Instrumenten zur Anerkennung und Bewertung von Fremdsprachenkenntnissen sowie von Lehrplänen
Wer kann ein Projekt einreichen?
Grundbedingung für die Förderung ist die Teilnahme von mindestens drei Bildungseinrichtungen aus drei verschiedenen Ländern. Ein Projektkoordinator muss bestimmt werden. Teilnahmeberechtigt sind:
- Schulen und Hochschulen, Einrichtungen der Erwachsenenbildung, Einrichtungen für offenen Unterricht und Fernlehre
- Verbände der Sprach- und Kulturförderung, Sprachschulen, Rundfunk- und Fernsehsender, sowie Medien- und Softwareunternehmen
Finanzierung und Dauer
Für vorbereitende Besuche werden Fahrtkosten (i.d.R. zu 100%) und Zuschüsse für Unterkunft und Verpflegung bewilligt. Für die Durchführung des Projektes selbst werden stark variierende Zuschüsse für maximal drei Jahre gegeben. Die Höhe des möglichen Zuschusses hängt von der Art des geplanten Projektes ab. Bitte informieren Sie sich diesbezüglich bei der zuständigen nationalen Agentur.
Wie werden Anträge gestellt?
Es handelt sich um ein zweistufiges Verfahren: Der Vorantrag wird vom Projektkoordinator direkt an die Europäische Kommission und in Kopie an seine nationale Agentur gesandt. Es gibt zwei nationale Agenturen, je nachdem ob der Antrag aus dem schulischen oder außerschulischen Bereich kommt:
- Für schulische Einrichungen ist dies der Pädagogische Austauschdienst (PAD)
der Kultusministerkonferenz. Anträge auf vorbereitende Besuche müssen vor der Antragstellung für das eigentliche Projekt sowohl direkt beim PAD als auch auf dem Dienstweg eingereicht werden und sechs Wochen vor dem geplanten Besuch beim PAD und beim zuständigen Kultusministerium vorliegen. Nähere Informationen zu Antragsverfahren und -terminen erteilen die zuständigen Kultusministerien und der PAD. Landesinterne Fristsetzungen der Kultusministerien in den Amtsblättern müssen beachtet werden.
- Für außerschulische Einrichtungen ist Bildung für Europa
zuständig.
Die nationalen Agenturen informieren über das Programm und seine Möglichkeiten und beraten auch bei der Antragstellung. Siehe hierzu Ansprechpartner, Adressen und Links
.