Lingua 2 - Entwicklung von Hilfsmitteln und Materialien

Worum geht es?

Es geht um den Aufbau von Partnerschaften zur Entwicklung von Hilfsmitteln und Materialien zur Erleichterung des Sprachenerwerbs. Förderschwerpunkte sind:

Unser Tipp!

Um einen Überblick von Projektideen und -möglichkeiten zu bekommen, lohnt es sich, das Kompendium bereits durchgeführter Projekteexterner Link zu konsultieren.

zum Seitenanfang

Wer kann ein Projekt einreichen?

Grundbedingung für die Förderung ist die Teilnahme von mindestens drei Bildungseinrichtungen aus drei verschiedenen Ländern. Ein Projektkoordinator muss bestimmt werden. Teilnahmeberechtigt sind:

zum Seitenanfang

Finanzierung und Dauer

Für vorbereitende Besuche werden Fahrtkosten (i.d.R. zu 100%) und Zuschüsse für Unterkunft und Verpflegung bewilligt. Für die Durchführung des Projektes selbst  werden stark variierende Zuschüsse für maximal drei Jahre gegeben. Die Höhe des möglichen Zuschusses hängt von der Art des geplanten Projektes ab. Bitte informieren Sie sich diesbezüglich bei der zuständigen nationalen Agentur.

zum Seitenanfang

Wie werden Anträge gestellt?

Es handelt sich um ein zweistufiges Verfahren: Der Vorantrag wird vom Projektkoordinator direkt an die Europäische Kommission und in Kopie an seine nationale Agentur gesandt. Es gibt zwei nationale Agenturen, je nachdem ob der Antrag aus dem schulischen oder außerschulischen Bereich kommt:

Die nationalen Agenturen informieren über das Programm und seine Möglichkeiten und beraten auch bei der Antragstellung. Siehe hierzu Ansprechpartner, Adressen und Linksinterner Link.

zum Seitenanfang