Zuschüsse im Bereich Energie und Verkehr
Worum geht es?
Es geht um Zuschüsse, für Aktionen und Projekte, die die Ziele der EU-Energie- und Verkehrspolitik fördern. Diese Ziele sind natürlich mannigfaltig und daher sind Art und Inhalte der förderfähigen Maßnahmen sehr weit gefasst.
Kriterien und Förderbereiche werden durch Ausschreibungen der Europäischen Kommission festgelegt. Unter Ausschreibungen, Formularen und Dokumenten
stehen aktuelle Ausschreibungen als Download zur Verfügung.
Was für Maßnahmen?
Die Ausschreibung umfasst Massnahmen in allen Energie- und Verkehrbereichen, sei es auf der Strasse, zu Wasser, auf der Schiene, in der Luft, konventionelle Energien oder erneuerbare Energiequellen. Der letzte Aufruf beinhaltete unter anderem Massnahmen:
- zur Entwicklung eines attraktiveren und wettbewerbsfähigeren öffentlichen Nahverkehrs
- zur Verbesserung des Zuganges von Köperbehinderten zum öffentlichen Nahverkehr
- zur Verbesserung der Straßenverkehrssicherheit
- zur Förderung nachhaltiger Energiesysteme. Hierzu können Konferenzen, Datennetze, Pilotprojekte und ähnliches gehören.
- zur Förderung der Energieeffizienz und erneuerbarer Energiequellen.
- zur Förderung der Sicherheit im Luftverkehr
- zur Energieversorgungssicherheit
- zur Förderung der Transeuropäischen Netze (Energie und Verkehr).
- sowie Maßnahmen im Bereich des Seeverkehrs.
Wer kann teilnehmen?
Entsprechend der weit angelegten Zielsetzungen dieser Förderaktion, können sich alle Arten von Organisationen, Körperschaften, Institute und Unternehmen qualifizieren. Die einzige Einschränkung ist, dass Antragsteller "juristische Personen" sein müssen, wobei auch natürliche Personen im Ausnahmefall einen Zuschuss erhalten können.
Projektdauer und Höhe der Zuschüsse
Die Dauer der bezuschussten Massnahme ist im Regelfall auf 18 Monate begrenzt. Der durch die EU gewährte Zuschuss beträgt zwischen 10 und 50% der gesamten Projektkosten. Der Zuschuss sollte nicht weniger als 50.000 Euro und nicht mehr als 500.000 Euro betragen.
Beurteilungskriterien
Die Zielsetzungen, Inhalte und erwarteten Ziele der vorgeschlagenen Maßnahme müssen natürlich mit den Zielsetzungen der EU-Umweltpolitik und insbesondere auch der jeweiligen Ausschreibung übereinstimmen. Darüber hinaus werden Anträge unter anderem nach folgenden Kriterien bewertet:
- Europäische Dimension: Die vorgeschlagene Maßnahme sollte einen "europäischen Mehrwert" erbringen, das heißt, sie sollte die Zusammenarbeit zwischen Akteuren aus verschiedenen Mitgliedstaaten der Europäischen Union fördern.
- Innovativer Charakter: Der Vorschlag sollte wenn mögliche neue Ansätze und Praktiken beinhalten. Zusammenarbeit und Erfahrungsaustausch zwischen Ländern und Akteuren ist ein weiteres wichtiges Kriterium.
Wer berät mich?
Die Generaldirektion der Europäischen Kommission für Energie und Verkehr
berät bei der Antragstellung und informiert über die Ausschreibung, ihre Bedingungen und Verfahren. Für die verschiedenen von der Ausschreibung angesprochenen Themenbereiche existiert jeweils ein bestimmter Ansprechpartner, d.h. für Luftverkehr ist ein anderer Ansprechpartner zuständig als für den Schienenverkehr oder für den Bereich erneuerbare Energieträger. Die Ansprechpartner mit Postanschrift, E-mail-Adresse und Telefonnummer sind in der Ausschreibung aufgelistet, die unter Ausschreibungen, Formulare, Dokumente
als Download zur Verfügung steht.