Unterstützende Maßnahmen: Großprojekte (Large Scale)
Worum geht es?
Es geht um Großprojekte zur Zusammenarbeit, Ausbildung und Informationen im Jugendbereich und der nicht formalen Bildung. Großprojekte müssen eine eindeutige europäische Dimension aufweisen und zur Entwicklung des Programms Jugend wie auch zur europäischen Zusammenarbeit in Jugendfragen beitragen.
Ein Projekt muss mindestens vier Partner aus verschiedenen Programmländern einbeziehen und langfristig angelegt sein - Projekte sollten eine Mindestdauer von 18 Monaten haben und können bis zu drei Jahren dauern. Detaillierte Prioritäten hierfür werden in der Ausschreibung der Europäischen Kommission festegelegt. Zur Zeit ist keine Ausschreibung offen, wird jedoch in Kürze erwartet. Die neue Ausschreibung vom Februar 2005 beinhaltet folgende Schwerpunkte:
- Kulturelle Vielfalt und Toleranz:
Projekte, die kulturelle Vielfalt und Toleranz fördern und gewaltfreie Konfliktbewältigung durch die Ermöglichung von Dialog und gemeinsamen Aktivitäten junger Menschen mit multikulturellem, multiethnischem und multireligiösem Hintergrund ermöglichen
- Benachteiligte Regionen:
Projekte mit dem Ziel der Integration junger Menschen mit geringeren Chancen, die in geografischer (z. B. benachteiligte Stadtviertel, abgelegene ländliche Gebiete oder Inseln) und sozioökonomischer Hinsicht mehrfachen Hindernissen gegenüberstehen. Projekte müssen behandeln, wie junge Menschen mit Themen umgehen können, die ihnen wichtig sind (Beteiligung, Entscheidungsfindung, Bildung und Fortbildung, Beschäftigung, Wohnen usw.). Sie sollten zu gesteigertem Selbstvertrauen, neuen Fertigkeiten und Kompetenzen führen und sich positiv auf den Bildungs- oder Berufsweg der jungen Menschen auswirken.
- Osteuropa - Kaukasus - Südosteuropa:
Projekte mit dem Ziel einer stärkeren Förderung und Sichtbarkeit des Programms Jugend in Osteuropa (östliche Nachbarländer der erweiterten EU: Moldawien, Russland, Ukraine, Weißrussland), im Kaukasus (Armenien, Aserbaidschan, Georgien) oder in Südosteuropa (Albanien, Bosnien und Herzegowina, Ehemalige Jugoslawische Republik Mazedonien, Kroatien, Serbien und Montenegro), mit Schwerpunkt Fortbildung regionaler Multiplikatoren sowie Entwicklung von Netzwerken und Partnerschaften unter den Akteuren im Bereich Jugend in diesen Ländern;
- Innovation in der Jugendarbeit:
Projekte mit dem Ziel der Entwicklung und Umsetzung innovativer Methoden in der Jugendarbeit. Innovative Aspekte können zum Beispiel Inhalt und Zielsetzungen betreffen, aber auch Arbeitsmethoden, die Einbeziehung von Partnern mit unterschiedlichem Hintergrund oder die Verbreitung von Information;
Wer kann teilnehmen?
Alle Organisationen und öffentlichen Stellen, die ihren Sitz in einem der Programmländer haben und Tätigkeiten in Übereinstimmung mit den Zielsetzungen des Programms Jugend erarbeiten möchten.
Finanzielle Unterstützung
Der Gesamtbetrag für die aktuelle Ausschreibung beträgt 2 000 000 EUR. Die Kommission schätzt, dass mit diesem Betrag etwa zehn bis fünfzehn hochwertige Projekte finanziell unterstützt werden können.
Die Förderung der EU kann dabei höchstens 65 % der Gesamtkosten betragen. Die gewährte Unterstützung pro Projekt ist auf maximal 100.000 Euro pro Jahr und insgesamt 300.000 Euro begrenzt.
Das Bewerbungsverfahren
Anträge werden direkt bei der Europäischen Kommission eingereicht. Es gelten die in der Ausschreibung festgelegten Fristen und Kriterien.
Wer berät mich? Worauf gilt es zu achten?
Auch wenn Anträge direkt an die Europäische Kommission gerichtet werden, informiert die nationale Agentur
über die Aktion und berät bei der Vorgehensweise. Gerade im Bereich Großprojekte ist die Partnersuche und Projektplanung besonders wichtig und hier kann die nationale Agentur in vielerlei Hinsicht Unterstützung bieten.