Vom Mangel an Demokratie, von der Bürokratie und Bürgerferne der Europäischen Union hat sicher jeder gehört. Viele haben sie in der einen oder anderen Weise auch schon erlebt. Die Flut der Vorschriften, die die Kommunen betreffen, die Unternehmen, den Einzelnen, ist kaum noch überschaubar.
Um so wichtiger ist es, die eigenen Rechte aktiv zu gebrauchen. Sich beim Europäischen Bürgerbeauftragten zu beschweren oder allein bzw. als Gruppe eine Petition an das Europäische Parlament zu richten, sind demokratische Möglichkeiten, die man nicht unterschätzen darf. Massenpetitionen beispielsweise können sehr wohl Politik und Politiker beeinflussen und die EU-Kommission oder das Parlament in Bewegung setzen. Der Bürgerbeauftragte und der Petitionsausschuss des Europäischen Parlaments können in konkreten Fällen auch die Kommission oder andere Institutionen zu Veränderungen auffordern.
Überall dort, wo in den Organen der Europäischen Union, wie zum Beispiel der Europäischen Kommission, dem Europäischen Parlament oder dem Rat der Europäischen Union, Missstände auftreten, kann der Europäische Bürgerbeauftragte tätig werden. Er wird aktiv, wenn sich Bürger über die EU-Verwaltung beschweren, führt Untersuchungen durch und berichtet über untragbare Zustände in den Institutionen der Union. Dies ist jedoch auch ohne Vorliegen einer Beschwerde möglich.
Ausgestattet mit weitreichenden Untersuchungsbefugnissen kann der Europäische Bürgerbeauftragte Unzulänglichkeiten in der EU-Verwaltung auf den Grund gehen. Auf sein Verlangen müssen ihm die betroffenen Institutionen Auskunft erteilen, Einsicht in Akten gewähren und Beweismittel aushändigen. Ebenso sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, mit ihm zu kooperieren. Seine Aufgabe ist es, als Schlichter zwischen den Konfliktparteien (Bürger - Gemeinschaftseinrichtung) zu vermitteln und zu einer außergerichtlichen Einigung zu verhelfen.
Für Beschwerden über nationale Verwaltungen, selbst wenn sie im Zusammenhang mit Gemeinschaftsrecht stehen, ist der Ombudsmann nicht zuständig. Darin liegt einer der Schwachpunkte dieser Beschwerdeeinrichtung: Sobald ein Gemeinschaftsorgan nicht selbst tätig wird, sondern eine nationale Behörde zwischengeschaltet ist, stößt er an die Grenzen seiner Befugnis. Zumeist sind es eben die nationalen Behörden, die EU-Recht umsetzen - und bei denen Missstände auftreten. Ansprechpartner sind dann diese Einrichtungen oder nationale Beschwerdestellen.
Sind Sie Bürgerin, Bürger der EU oder leben Sie in einem derer Mitgliedsländer, dann können Sie sich beim Bürgerbeauftragten über Unzulänglichkeiten in den Einrichtungen der EU beschweren. Dies gilt ebenso für Unternehmen, Verbände oder sonstige Stellen mit Sitz in der Union. Verzögerungen bei Entscheidungen, Diskriminierungen, Informationsmangel oder unkorrekte Informationen, fehlende Transparenz bei Ausschreibungen und Auswahlverfahren sind nur einige Gründe für eine Beschwerde.
Für die Beschwerde reicht ein Schreiben, das die Gründe der Eingabe klar benennt und alle wichtigen Angaben zur eigenen Person oder Einrichtung enthält. Beschwerdeformulare können von der ![]()
Erreichen können Sie den Europäischen Bürgerbeauftragten unter folgender Adresse:
Der Europäische Bürgerbeauftragte,
Herr P. Nikiforos Diamandouros
1avenue du Président Robert Schuhman
B.P.4 03 F-67001 Strasbourg Cedex
Tel.: +33-3-88 17 40 01
Fax: +33-3-88 17 90 62
E-Mail: euro-ombudsman@europarl.eu.int
Mit einer Beschwerde beim Bürgerbeauftragten sind die demokratischen Mittel, mit denen man sich gegen Unzulänglichkeiten in EU-Einrichtungen wehren kann, nicht ausgeschöpft. Es gibt auch die Möglichkeit, eine so ge-nannte Petition beim Europäischen Parlament einzulegen. Sie hat den Vorteil, dass sie mehr Bereiche abdeckt als die Beschwerde. Andererseits tritt der Bürger quasi in persönlichen Kontakt mit dem Bürgerbeauftragten, der sich der Angelegenheit selbst annimmt, während die Petition von einem eher anonymen parlamentarischen Ausschuss bearbeitet wird.
Sind Sie Unionsbürgerin/-bürger oder leben Sie in einem Mitgliedsland der EU, so sind Sie allein oder mit anderen gemeinsam berechtigt, eine Petition beim Europäischen Parlament einzureichen. Dies gilt auch für jede juristische Person oder Vereinigung mit satzungsgemäßem Sitz in der Union. Petitionen können eine Forderung, eine Beschwerde oder eine Anregung beinhalten. Sie können von allgemeinem Interesse sein, z.B. den Schutz des architektonischen Erbes betreffen, oder sich mit einem individuellen Problem befassen, wie z.B. mit den Schwierigkeiten eines Bürgers, Zugang zum öffentlichen Arbeitsmarkt eines anderen Mitgliedslandes zu finden.Vorausetzung ist jedoch, dass der Gegenstand der Petition einen Bezug zur Tätigkeit der Einrichtungen der EU aufweist.
Anders als der Bürgerbeauftragte, dessen Tätigkeitsbereich auf die EU-Ebene beschränkt ist, umfasst die Zuständigkeit des Petitionsausschusses auch nationale Behörden, soweit sie Gemeinschaftsrecht anwenden.
Werden dem Petitionsausschuss des Europäischen Parlaments bei der Behandlung einer Beschwerde Steine in den Weg gelegt, indem z.B. die EU-Institutionen oder die Mitgliedstaaten ihre Zusammenarbeit mit dem Ausschuss verweigern, so kann er wirksamen Druck ausüben. Als Mittel dienen z.B. Resolutionen, die das Europäische Parlament verabschieden kann, oder die Veröffentlichung der Verweigerungshaltung in Parlamentsberichten. Hier liegt auch die eigentliche Hilfe, die das Europäische Parlament dem rechtsuchenden Bürger bietet:
Die Einbringung seines politischen Gewichts zu Gunsten des Beschwerdeführers. Denn auch wenn das Europäische Parlament zu dem Ergebnis kommt, dass eine Petition begründet ist, kann es mangels ausführender Gewalt weder die Beschlüsse, die es fasst, durchsetzen, noch die Ursachen der Petition selbst beseitigen.
Begründete Petitionen werden daher an die Kommission weitergeleitet, die als ausführende Gewalt die Befugnis hat, aufgedeckte Missstände abzustellen.
Eine Petition kann schriftlich, also auf dem Postweg, eingereicht werden:
Europäisches Parlament - Petitionen
Abteilung Tätigkeit der Mitglieder
L-2929 Luxemburg
Es gibt auch die Möglichkeit, sich via Internet an das Europäische Parlament zu wenden und ein elektronisches Formular für eine Petition auszufüllen. Auf der Homepage des Europäischen ![]()