Das Aktionsprogramm fördert Organisationen, aber auch nationale Behördern im Rahmen offizieller Ausschreibungen der Europäischen Kommission. Diese Ausschreibungen legen Schwerpunkte der Förderung fest, Einreichfristen und Bewerbungsverfahren.
Ein Ziel des Programms besteht in der Entwicklung der Fähigkeit, wirksam Diskriminierungen zu verhüten und gegen Sie vorzugehen, insbesondere durch die Förderung von europaweiten Netzwerken.
Gefördert werden Organisationen, Netzwerke und Projekte, die es sich zur wichtigsten Aufgabe gemacht haben, Diskriminierungen aus Gründen der Rasse, der ethnischen Herkunft, der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung zu bekämpfen.
Das Programm richtet sich auch an Behörden der Mitgliedstaaten, welche mit der Umsetzung des Aktionsprogramms der Gemeinschaft zur Diskriminierungsbekämpfung betraut sind. Auch werden Ausschreibungen veröffentlicht. Sie befassen sich mit der Organisation nationaler Ereignisse, der Sensibilisierung auf das Programm und mit der Organisation nationaler Informationstage durch nationale Behörden.
Die Generaldirektion Beschäftigung und Soziales der Europäischen Kommission ist für die Durchführung des Programms zuständig. Die Website der Generaldirektion Beschäftigung und ![]()