Der Europäische Sozialfonds (ESF) ist das wichtigste Finanzinstrument, mit dem die Europäische Union ihre strategischen beschäftigungspolitischen Ziele in konkrete Maßnahmen umzusetzen sucht.
Der ESF finanziert Programme, die die "Beschäftigungsfähigkeit" der Menschen entwickeln oder wiederherstellen. Es geht darum, den Bürgern entsprechende Qualifikationen und soziale Kompetenz zu vermitteln und damit ihr Selbstvertrauen und ihre Anpassungsfähigkeit auf dem Arbeitsmarkt zu steigern
Der ESF orientiert seine Unterstützung im Rahmen der Ziele "Konvergenz" und "Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung" meistenteils auf Langzeitprogramme, die - vor allem rückständigeren - Regionen in ganz Europa helfen sollen, die Qualifikationen von Arbeitnehmern zu verbessern und unternehmerische Initiative zu fördern. Aktionen mit "Gender Mainstreaming" und interregionale Aspekten werden bevorzugt gefördert. Ziel ist es dabei auch, in- und ausländische Investitionen in diesen Regionen anzuregen.
Im Rahmen des ESF werden hin und wieder Ausschreibungen der Europäischen Kommission veröffentlicht, mit denen zur Einreichung von Projektvorschlägen aufgerufen wird. Diese Ausschreibungen wenden sich oft an diejenigen Regierungs- und Verwaltungsstellen, die ohnehin mit der Durchführung des Programms beauftragt sind. Allerdings bieten die Ausschreibungen manchmal auch Möglichkeiten für andere Akteure und auf jeden Fall geben Sie einen Hiweis darüber, was für Aktionen in Entwicklung begriffen sind.
Die Programme werden von den Mitgliedstaaten in Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission erstellt und über eine Vielzahl unterschiedlicher Vermittler im öffentlichen und privaten Sektor umgesetzt. Dabei handelt es sich um nationale, regionale und lokale Behörden, Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung, gemeinnützige Organisationen und die Sozialpartner, also Gewerkschaften und Betriebsräte, Industrie- und Berufsverbände sowie Einzelunternehmen.
Da die Programme vor Ort durchgeführt werden, muss man sich bei den verantwortlichen Stellen und Behörden im Bundesland informieren. Eine erste Anlaufstelle für Informationen ist auf jeden Fall auch das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit. Auf der Website des ![]()