Die Europäische Kommission veröffentlicht jedes Jahr im Frühjahr / Sommer eine öffentliche Ausschreibung, auf deren Grundlage Projektvorschläge für das folgende Jahr bei der Europäischen Kommission in Brüssel eingereicht werden können.
Die Ausschreibung für das Jahr 2006 wurde noch nicht veröffentlicht.
Die Auswahl der Projekte erfolgt durch die Europäische Kommission. Dies geschieht meist im Januar des folgenden Jahres. Gegen April werden dann die Verträge mit der Kommission abgeschlossen. Achten Sie darauf, dass der Projektbeginn nicht vor Mai des darauffolgenden Jahres festgelegt ist. Es können nur solche Kosten geltend gemacht werden, die nach Vertragsabschluss anfallen.
Die jährlichen Ausschreibungen beinhalten noch konkrete Bewerbungsdetails für das jeweilige Jahr und sollten genau beachtet werden. Grundsätzlich gilt:
Bei dem Projekt muss es sich um Partnerorganisationen (nicht Einzelpersonen) aus mindestens drei teilnehmenden Ländern handeln, die sich nachweislich finanziell am Projekt beteiligen (Ausnahme: Übersetzungsprojekte). Für Künstler, d.h. Einzelpersonen mit einer Projektidee heisst dies, dass sie sich eine antragsberechtigte Organisation suchen müssen, die bereit ist, das Projekt anzugehen. Antragsteller und Mitorganisatoren müssen öffentliche oder private kulturelle Einrichtungen mit eigener Rechtsform sein.
Insgesamt nehmen 30 Länder teil. Dies sind die 25 Mitgliedstaaten der EU, ebenso Island, Liechtenstein und Norwegen, sowie Bulgarien und Rumänien.
Der Zuschuss der Kommission kann je nach Projektart bis zu 50% bzw. 60% der gesamten Projektkosten betragen. Der Restbetrag muss von den Projektpartnern aufgebracht werden und auch gebührend nachgewiesen werden.
Der Mindestbeitrag, der beantragt werden kann, beträgt 50.000 EUR. Daraus errechnet sich für einjährige Projekte, die sich um einen Zuschuss bewerben wollen, ein finanzielles Mindestvolumen von insgesamt 100.000 EUR. Jedoch können diese Beträge sowie die jeweiligen inhaltlichen Schwerpunktsetzungen von Jahr zu Jahr variieren. Die genauen Förderbeträge und -Grenzen werden in den jährlichen Ausschreibungen für das "KULTUR 2000"-Programm definiert.