Es geht um Fördermittel, mit denen die Universtität bei der Organisation und Verwaltung von Auslandsaufenthalten unterstützt wird. Diese Fördermittel gehen nicht die eigentliche Finanzierung von Auslandsaufenthalten an, sondern sind ein Beitrag zu den Kosten, die der Hochschule entstehen.
Die Höhe der bewilligten Zuschüsse kann sehr unterschiedlich sein. Sie hängt vom Umfang der Erasmustätigkeiten der Universität ab und auch davon, inwieweit die Prioritäten der Hochschulen in diesem Bereich den Zielsetzungen der EU in Bezug auf eine ausgewogene Beteiligung der teilnehmenden Staaten, Regionen und Fachrichtungen an Erasmus- Kooperationsaktivitäten entsprechen. Bitte informieren Sie sich für Details bei der nationalen Agentur.
Der Antrag auf Zuschüsse geht bei der nationalen Agentur, dem DAAD, ein. Anträge müssen spätestens bis 01. März 2006 beim DAAD eingereicht werden.
Universitäten, die noch keinen Hochschulvertrag mit der Kommission geschlossen, müssen zunächst ihren Antrag zur ERASMUS Universitäts-Charta (EUC) beantragen, um Zugang zum Programm zu erlangen.
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