Mit den sogenannten Mobilitätsstipendien werden Studienaufenthalte von Studenten an Universitäten in anderen europäischen Ländern unterstützt. Studenten bewerben sich direkt über ihre Hochschule. Erasmus deckt dabei nicht die gesamten Kosten des Auslandsaufenthaltes ab: es handelt sich um einen Zuschuss. Grundsätzlicher Vorteil eines Erasmustudienaufenthaltes ist, dass die im Ausland erbrachten Studienleistungen an der Heimatuni anerkannt werden - man verliert also keine Zeit.
Studenten müssen in einem Studiengang einer Hochschule eingeschrieben sein, der zu einem Hochschulabschluss (bis einschl. Promotion) führt. Weiterhin gilt:
Studienaufenthalte können zwischen 3 und 12 Monaten betragen. Die Höhe der Stipendien variieren stark. Je nach Land gelten andere Sätze. Bitte informieren Sie sich über genauere Anhaltspunkte beim DAAD oder bei Ihrer Hochschule. Grundsätzlich kann man mit folgendem rechnen:
Für behinderte Studierende stehen in begrenztem Maße Sondermittel für die auslandsbedingten Mehrkosten zur Verfügung.
Studenten bewerben sich bei ihrer Uni.
Alle Hochschulen, die beabsichtigen, Zuschüsse für das Programm "Mobilität von Studierenden" zu beantragen, müssen zunächst einen Antrag auf eine ERASMUS Universitäts-Charta (EUC) einreichen, um Zugang zum Programm zu erhalten. Nachdem die EUC erworben ist, muss die Hochschule einen zweiten Antrag bei der nationalen Agentur für Mobilitätszuschüsche einreichen.
Zentraler Ansprechpartner ist die eigene Uni, sei es der Fachbereich oder das Auslandsamt der Hochschule. Umfassende Informationen über Möglichkeiten und Bedingungen bei Erasmus erhält man bei der nationalen Agentur, dem ![]()
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