Es geht um Lehraufenthalte von Dozenten an Partneruniveritäten in anderen europäischen Ländern. Die Maßnahme soll:
Dozenten, die an einer Partnerhochschule lehren, müssen in den Fachbereich bzw. in die Fakultät der Gasthochschule vollständig eingebunden werden.
Der Lehraufenthalt an der Partnerhochschule muß eine Woche bzw. mindestens 8 Unterrichtsstunden betragen, kann aber auch auf 8 Wochen ausgedehnt werden. Es soll sich um Lehraufträge handeln, welche zur Heraushebung der europäischen Dimension oder zur Ausweitung des Studienangebotes der Hochschule beitragen können
Für die Mobilitätszuschüsse kommen nur an deutschen Hochschulen angestellte Dozenten in Betracht, die Staatsangehörige der EU- oder anderer Staaten, die Vertragspartner im Europäischen Wirtschaftsraum oder der assoziierten Länder bzw. als Asylberechtigte oder Staatenlose anerkannt sind.
Die Zuschüsse verstehen sich als Beitrag zur Deckung der zusätzlichen Kosten, die durch die Lehrtätigkeit im Ausland entstehen. Der Höchstbetrag, der aus EU-Mitteln pro Person und Woche gezahlt werden kann, beträgt 800 Euro, der Durchschnittsbetrag 500 Euro. Bei mehrwöchigen Lehraufenthalten beträgt die maximale Fördersumme in der Regel 2000 Euro.
Dozenten bewerben sich direkt bei ihrer Hochschule.
Alle Hochschulen, die beabsichtigen, Zuschüsse für das Programm "Mobilität von Dozenten" zu beantragen und noch keinen Hochschulvertrag für Erasmus abgeschlossen haben, müssen zunächst einen Antrag auf eine ERASMUS Universitäts-Charta (EUC) einreichen, um Zugang zum Programm zu erhalten.Nachdem die EUC erworben ist, muss die Hochschule einen zweiten Antrag bei der Nationalen Agentur einreichenbeantragen.
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