Es geht darum, Auszubildende und Lehrlinge finanziell dabei zu unterstützen, bereits während der Ausbildung einen integrierten Teil in einem anderen Betrieb oder in einer anderen Schule Europas zu absolvieren. Das heißt, der Auslandsaufenthalt beinhaltet keine Verlängerung der Ausbildung, sondern wird im Rahmen der vereinbarten Ausbildungszeit anerkannt. Er kann zwischen drei Wochen und neun Monaten dauern.
Jeder Auszubildende bzw. jeder Lehrling kann teilnehmen, der sich in einer beruflichen Erstausbildung befindet, die zu einem berufsqualifizierenden Abschluss führt.
Voraussetzung für diese Aktionslinie ist: Man darf nicht an einer Fachhochschule oder Hochschule immatrikuliert sein, und der Hauptwohnsitz muss sich in Deutschland befinden.
Die Bildungseinrichtung, also die Kammer, der Betrieb oder die Berufsschule muss einen Antrag für die Auszubildenden stellen. Einzelpersonen sind nicht antragsberechtigt.
Wenn Sie Auszubildender sind, mitmachen wollen und ihr Betrieb bzw. Ihre Berufsschule noch nicht teilnimmt, dann überzeugen Sie ihren Betrieb oder Ihren Berufsschullehrer. Die zuständige Durchführungsstelle, die Carl Duisberg Gesellschaft (CDG) in ![]()
Gut umschauen. Erkundigen Sie sich, ob es in ihrer Gegend bereits ein Projekt gibt, an dem Sie vielleicht teilnehmen könnten. Es kann durchaus sein, dass eine Kammer in ihrer Gegend bereits ein Projekt durchführt. Fragen Sie dort nach.
Der Auszubildende, dessen Auslandsaufenthalt langfristig angelegt ist, erhält Förderung in Höhe von 1.800 Euro für den Mindestaufenthalt von 13 Wochen. Die Förderung für jede weitere Woche beträgt 100 Euro. Zusätzlich zum Stipendium erhält jeder Auszubildende einen Fahrtkostenzuschuss sowie einen Zuschuss zu sprachlicher und landeskundlicher Vorbereitung in Höhe von 15 Euro. Das Unternehmen bzw. die Einrichtung erhält einen Zuschuss zu den Verwaltungskosten in Höhe von 200 Euro pro Teilnehmer. Die Finanzierung darf 5.000 Euro pro Vermittlung nicht überschreiten.
Der Auszubildende, der für die Dauer von drei bis zwölf Wochen einen Auslandsaufenthalt absolviert, erhält eine Förderung in Höhe von 400 Euro für den Mindestaufenthalt von drei Wochen. Die Förderung für jede weitere Woche beträgt 50 Euro. Zusätzlich zum Stipendium erhält der Auszubildende einen Fahrtkostenzuschuss sowie einen Zuschuss in Höhe von 50 Euro für Sprachliche und kulturelle Vorbereitung. Die Einrichtung erhält einen Zuschuss zu den Verwaltungskosten in Höhe von 50 Euro pro Teilnehmer. Die Finanzierung darf 3.600 Euro pro Vermittlung nicht überschreiten.
Kleine und mittelständische Unternehmen können bei erstmaliger erfolgreicher Antragstellung je nach Dauer der Maßnahme mit einer zusätzlichen Förderung bis zu 500 Euro unterstützt werden.
Die eigenen Kosten werden immer unterschiedlich hoch sein. Bei einem Auslandsaufenthalt von drei Wochen beträgt die durchschnittliche Förderung 800 Euro. Der durchschnittliche Eigenanteil liegt bei 100 Euro.