Initiativen zur Verhütung und Bekämpfung häuslicher Gewalt gegen Frauen

Worum geht es?

Maßnahmen, die der Bekämpfung von häuslicher Gewalt gegen Frauen dienen, werden gefördert. Die Kommission wird drei Vorschläge,  welche die unten genannten Kriterien erfüllen, mit €350.000 fördern. Im Vordergrund stehen Maßnahmen, die sich an die Opfer von häuslicher Gewalt wenden und substantielle Unterstützung bieten. Konkret geht es  zunächst um Sensibilisierung und Schulungsinitiativen, finanziert werden die laufenden Kosten der Projektteilnehmer für ein Jahr. Die Weitergabe von Informationen, Erkenntnissen und "bewährter Praxis" können dabei im Mittelpunkt stehen.

zum Seitenanfang

Wer durfte teilnehmen?

Projektträger sind Organisationen, die:
- Nichtregierungsorganisationen (NRO) mit Erfahrung im Bereich der Bekämpfung und Verhütung häuslicher Gewalt sind,
- Ein NRO-Netzwerk repräsentierende Organisationen sind und die NICHT zur Europäischen Frauenlobby Organisation angehören
- ihren Sitz in einem EU, EWR- oder Kandidatenland (Bulgarien, Rumänien, Türkei) haben.

zum Seitenanfang

Finanzielle Unterstützung und Laufzeit der Projekte

Das gesamte Finanzvolumen beträgt ca. € 350.000 (Haushaltslinie ABB 040503). Das bezuschusste Projekt darf keine anderen gemeinschaftlichen Finanzmittel für ein und dieselbe Maßnahme erhalten. Die Laufzeit der Projekte sollte einen Zeitraum von 12 Monaten abdecken. Da es sich um co-finanzierte Vorhaben handelt, darf die Kommission im Allgemeinen nicht mehr als 80% der zuschussfähigen Gesamtkosten tragen. Es ist daher sehr wichtig, dass die verbleibenden 20% von den beteiligten Parteien nicht nur nachgewiesen werden, sondern auch gewährleistet werden können. Die finanzielle Unterstützung der Projekte konzentriert sich dabei auf Beteiligung an den jährlichen laufenden Kosten der Projektpartner und Partnerschaft.

zum Seitenanfang

Wer berät mich? Worauf gilt es zu achten?

Frist für die Einreichung des Antrages war der 24.9.2004. Obwohl das konkrete Bewerbungsverfahren in Ausschreibungsunterlagen genau definiert ist, sollten sie folgende Hinweise beachten:

- Nutzen Sie unbedingt den Leitfaden für Antragsteller.
- Es wird ausdrücklich erwartet, dass Sie und Ihre Mitstreiter sich alle bisher geförderten Projekte anschauen. Dies ist sinnvoll, denn es hilft Organisationen, aus Ihrer Nähe zu kontaktieren, die schon Erfahrungen in dem jeweiligen Bereich gesammelt haben, kennenzulernen bzw. zwecks offener Fragen anzusprechen. Ausserdem hilft es zu verhindern, Projektvorschläge zu erarbeiten, die schon gefördert wurden und Sie bereits deren Ergebnisse in ihre Arbeit integrieren können. Schauen Sie die beigelegten Dokumente auf unser Dokumentenseite an.
- Bitte überprüfen Sie sorgfältig, ob Ihre Organisation und Ihre Partnerorganisationen die administrativen Anforderungen der Ausschreibungen erfüllen.
 - Projektträger und Zusammenschlüsse dürfen NICHT eigens zum Zwecke des Vorschlages gegründet sein. Wir empfehlen länderübergreifende Kooperationen sehr schnell einzugehen, um für die nächste Ausschreibung jetzt schon vorbereitet zu sein.

 

Unser Tipp!

Wenn Ihre Organisation das erste Mal an der Ausschreibung teilnehmen will, wäre auch eine Beteiligung an einem Projektvorschlag als Partner aus einem anderen Mitgliedsland eine gute Idee.
Bitte legen Sie auch eine Version Ihre Antrages in englischer Sprache bei -auch wenn Sie den Antrag in Ihrer Muttersprache einreichen. Es erleichtert die Arbeit der Bewertungskommission und verhindert Missverständnisse in der Übersetzung durch Dritte.

zum Seitenanfang