"Die Rolle der Männer bei der Gleichstellung von Männern und Frauen, insbesondere von Männern und Vätern hinsichtlich der Vereinbarung von Berufs- und Privatleben"

Worum geht es?

Ziel ist es,Vorschläge zu fördern, die in Gleichstellungstrategien die Berücksichtigung der Rolle von Männern und Vätern in transnationaler Kooperationen einbinden und wirksame Initiativen entwickeln. Initiativen können beinhalten:

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Wer darf teilnehmen?

Es können sich außer Teilnehmern aus den 25 Mitgliedsländern auch Teilnehmer aus Norwegen, Island, Lichtenstein sowie aus Rumänien und Bulgarien (für diese drei gelten besondere Bedingungen, die sich nach den einzelnen Abkommen richten) an diesem Programm beteiligen. Grundsätzlich darf sich nur ein Zusammenschluss von Teilnehmern (gemeinnützige Organisationen oder Körperschaften) aus mindestens drei unterschiedlichen Ländern bewerben. Es darf nur ein Projektträger einen Vorschlag einreichen. Projektträger sind Organisationen, die

Besondere Hinweise:
- der Projektträger muss eine Rechtspersönlichkeit besitzen. Form des Nachweises ist in den beiliegenden Unterlagen definiert.
- der Projektträger reicht den Vorschlag ein, ist Ansprechpartner der Kommission und trägt die Verantwortung für den Vorschlag.
- Projektträger und Partner dürfen nur bei einem Bewerbungsvorschlag teilnehmen.

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Bewerbungsverfahren

Wie dargestellt, erfordert die Teilnahme an den verschiedenen Aktionen unterschiedliche Vorgehensweisen. Obwohl das konkrete Bewerbungsverfahren in den Ausschreibungsunterlagen genau definiert ist, sollten sie folgende Hinweise beachten:

Unser Tipp!

Wenn Ihre Organisation das erste Mal an der Ausschreibung teilnehmen will, wäre auch eine Beteiligung an einem Projektvorschlag als Partner in aus einem anderen Mitgliedsland eine gute Idee. Bitte legen Sie auch eine Version Ihre Antrages in englischer Sprache bei -auch wenn Sie den Antrag in Ihrer Muttersprache einreichen. Es erleichtert die Arbeit der Bewertungskommission und verhindert Missverständnisse in der Übersetzung durch Dritte.

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Finanzielle Unterstützung und Laufzeit der Projekte

Das gesamte Finanzvolumen beträgt ca. € 4,7 Mio. (Haushaltslinie 040502). Die Zuschüsse für ein Vorhaben können maximal €500.000 betragen. Priorität wird Vorhaben gewährt, für die ein Zuschuss von mindestens €250.000 beantragt wird. Da es sich um co-finanzierte Vorhaben handelt, darf die Kommission im Allgemeinen nicht mehr als 80% der zuschussfähigen Gesamtkosten tragen. Es ist daher sehr wichtig, dass die verbleibenden 20% von den beteiligten Parteien nicht nur nachgewiesen werden, sondern auch gewährleistet werden können. Die Laufzeit der Projekte sollte einen Zeitraum von 15 Monaten abdecken.

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Wer berät mich? Worauf gilt es zu achten?

Frist für die Einreichung des Antrages war der 15.4.2005. Alle Ausschreibungen der GD für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten finden Sie in unseren Seiten mit den Dokumenten. Kontaktpersonen sind in den Ausschreibungen genannt.

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