Maßnahmen, die die Gleichstellung von Frauen und Männern verbessern und dabei auch Integration von Migrantinnen im Berufsleben positiv beeinflussen. Die Kommission wird drei Vorschläge, welche die unten genannten Kriterien erfüllen, mit insgesamt €350000 fördern. Der Betrag ist ein Betriebskostenzuschuss für ein Jahr und wird die laufenden Kosten der Projektteilnehmer für ein Jahr finanzieren. Maßnahmen können Sensibilisierung, Schulungsinitiativen, sowie die Weitergabe von Informationen, Erkenntnissen, Aufbau von Kapazitäten und "bewährter Praxis" sein.
Projektträger sind Organisationen, die:
Das gesamte Finanzvolumen beträgt ca. € 350.000. Der beantragte Zuschuss sollte sich auf mindestens €100.000 belaufen. Das bezuschusste Projekt darf keine anderen gemeinschaftlichen Finanzmittel für ein und dieselbe Maßnahme erhalten. Die Laufzeit der Projekte sollte einen Zeitraum von 12 Monaten abdecken. Da es sich um co-finanzierte Vorhaben handelt, darf die Kommission im Allgemeinen nicht mehr als 80% der zuschussfähigen Gesamtkosten tragen. Es ist daher sehr wichtig, dass die verbleibenden 20% von den beteiligten Parteien nicht nur nachgewiesen werden, sondern auch gewährleistet werden können. Verschiedene und verbindliche Nachweise werden gefordert. Die finanzielle Unterstützung der Projekte konzentriert sich dabei auf Beteiligung an den jährlichen laufenden Kosten der Projektpartner und Partnerschaft.
Frist für die Einreichung des Antrages war der vergangene 01.02.2005. Obwohl das konkrete Bewerbungsverfahren in Ausschreibungsunterlagen genau definiert ist, sollten sie folgende Hinweise beachten:
Wenn Ihre Organisation das erste Mal an der Ausschreibung teilnehmen will, wäre auch eine Beteiligung an einem Projektvorschlag als Partner aus einem anderen Mitgliedsland eine gute Idee. Bitte legen Sie auch eine Version Ihre Antrages in englischer Sprache bei -auch wenn Sie den Antrag in Ihrer Muttersprache einreichen. Es erleichtert die Arbeit der Bewertungskommission und verhindert Missverständnisse in der Übersetzung durch Dritte.