Integriertes EU-Aktionsprogramm: Lebenslanges Lernens 2007-2013

Worum geht es?

"Lebenslanges Lernen" (Laufzeit 2007- 2013) ist der Nachfolger des SOKRATES-Programmes und ist das neue Aktionsprogramm der Europäischen Union im Bereich der allgemeinen Bildung. Es handelt sich um ein großes Programm mit vielen Aktivitätsbereichen und Unterprogrammen - von der Schulbildung über Hochschulbildung zur Erwachsenenbildung und weiter zur Entwicklung innovativer Lehrmethoden und Konzepte. LL finanziert dabei Auslandsaufenthalte von Studenten, Schülern, Lehrern und Mitarbeitern von Bildungseinrichtungen, ebenso wie Projekte zur Entwicklung von Konzepten und Materialien, sowie Netzwerke zur Verbreitung bewährter Praxis. Projektpartnerschaften mit Einrichtungen aus anderen europäischen Ländern sind Bestandteil fast aller Aktionen. Das Programm erstreckt sich derzeit auf den Zeitraum 2007 - 2013 mit einem Gesamtbudget von 7 Mrd. Euro.

Die Programmbereiche im Überblick. Es umfasst folgende Unterprogramme und Ziele:

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Hinzu kommen die Querschnittsprogramme / Schwerpunkte (€385 Mio.) für Projekte, die sich nicht nur auf LLL beschränken, sondern auch einen Bezug zu bisherigen Programmen stehen und bestimmte Ziele verfolgen: - Innovation und bildungspolitische Abstimmungen - Erlernen von Sprachen - Einbindung von neuen Methoden und Technologien, vorallen im Bereich von neuen Medien (ICT) - Verbreitung von Resultaten und "Bester Praxis"

Wer kann mitmachen?

Das Programm ist für alle Arten von Bildungseinrichtungen auf allen Ebenen des Bildungswesens bestimmt. Es richtet sich insbesondere an folgende Personen und Einrichtungen:

Welche Länder machen mit?

Das Programm steht den 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union, sowie Island, Liechtenstein und Norwegen, den Beitrittskandidaten Kroatien und Türkei offen, sofern sie ein Rahmenabkommen mit der EU abgeschlossen haben. Seit dem aktuellen Nachtrag zur Ausschreibung 2009 sind die Länder Kroatien und die Republik Mazedonien Teilnehmer an dem Programm.

Finanzielle Unterstützung

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Die EU deckt nur einen Teil der Kosten für die Durchführung der Projekte. Die Höhe der Zuschüsse ist je nach Projekt sehr unterschiedlich. Im Normalfall wird der EU-Beitrag 75 % der Gesamtkosten des jeweiligen Projekts - mit Ausnahme der flankierenden Maßnahmen - nicht überschreiten. Welche Kosten für die einzelnen Aktionen bezuschusst werden, erfahren Sie in den jeweiligen Programmrubriken und im offiziellen "Leitfaden für Antragsteller" unter Ausschreibungen, Dokumente, Formulare.

Unser Tipp!

Die neue Webseiteexterner Link der deutschen Nationalgentur gibt einen guten Überblick über Antragmodalitäten und Ansprechpartner.

Berwerbungsverfahren

Bewerbungsverfahren sind nicht einheitlich. Manche Anträge müssen direkt bei der Exekutive Agentur für Bildung, Audiovisuelles und Kultur (EACEA) in Brüssel eingehen. Andere Anträge gehen, wie bisher, an die nationale (n) Agentur(en). Sie ist für Information über das Programm und dessen Durchführung im Land zuständig. In Deutschland ist die Bildung für Europa beim Bundesinstitut für Berufsbildung. Für alle Anträge aber gilt, dass sie im Rahmen der jährlichen LL-Ausschreibung eingereicht werden. Die jährliche Ausschreibung gibt thematische Schwerpunkte vor und legt Antragsverfahren sowie Einreichfristen fest. Es gilt die jährliche Ausschreibung, Leitlinien für Antragsteller zu beachten und die offiziellen Antragsformulare zu nutzen. Bisher ist nur die jährliche Ausschreibung veröffentlicht. Siehe hierzu Ausschreibungen, Formulare, Dokumente.interner Link

Wer berät mich? Worauf gilt es zu achten?

Für Information und Beratung zum Programm ist die nationale Agentur Bildung für Europa beim Bundesinstitut für Berufsbildung der zentrale Ansprechpartner. Die Agentur berät bei der Antragstellung und bei der Vorbereitung eines Projektes und kann ihnen auch bei der Suche nach Partnern in anderen Ländern behilflich sein. Ebenfalls stehen hilfreiche Webressourcen zur Partnersuche und zur Einsicht in Projektbeispiele zur Verfügung. Siehe Ansprechpartner, Adressen und Links. Bitte beachten Sie, dass für bestimmte Aktionen und Zielgruppen des Programms spezialisierte Agenturen zuständig sind. Für Erasmus ist dies zum Beispiel der DAAD und für Teile von Comenius zum Beispiel der Pädagogische Austauschdienst der Kultusministerkonferenz. Für wieder andere Bereiche ist die INWET gGmbH zuständig. Auf die Zuständigkeiten im Einzelnen wird in den jeweiligen Programmabschnitten hingewiesen. Für einen Überblick siehe auch Ansprechpartner, Adressen und Links.interner Link