Bei Comenius geht es um Schulbildung bzw. um Bildung vor der Hochschulausbildung. Neben Schulen, können auch vorschulische oder berufliche Bildungseinrichtungen und Lehrerausbildungseinrichtungen Fördermittel beantragen. Ziel ist es durch europäische Zusammenarbeit und Austausch die Qualität der Schulbildung und Fremdsprachenausbildung zu verbessern sowie Innovation und die "europäische Dimension" in Ausbildungssystemen und -methoden zu fördern. Das Programm ermöglicht Schulpartnerschaften, in denen Schüler und Lehrer aus mehreren Ländern gemeinsame Projekte erarbeiten. Des weiteren werden Auslandsaufenthalte zur Aus- und Fortbildung von Lehrern und pädagogischem Fachpersonal unterstützt. Gleichzeitig wird die Zusammenarbeit von Ausbildungseinrichtungen zur Verbesserung und Entwicklung von Systemen und Methoden gefördert.
Comenius unterteilt sich in drei Hauptbereiche. Unter den jeweiligen Rubriken, werden die Inhalte und Bewerbungsprozeduren detailliert besprochen. Die Seiten sind noch nicht fertiggestellt, daher bitten wir Sie, die Details aus dem ![]()
Comenius 1: Mobilität und Europäische Schulpartnerschaften
Laut der Ausschreibung 2009 haben Anträge von Partnerschaften, die folgende Themen behandeln vorrang :
– Jede der acht Schlüsselkompetenzen gemäß der Empfehlung von 2006;
– Abbau sozioökonomischer Benachteiligung und Verminderung der Schulabbrecherquote;
– Weckung und Stärkung der Kreativität und der Innovation;
– Ausweitung der Teilhabe an Bildungschancen durch sportliche Aktivitäten
Comenius 2: Multilaterale Projekte
Die Ausschreibung 2009 gibt die thematische Prioritäten und Arbeitsgebiete von den Projekten vor. Sei es gemeinsame Entwicklung von Lehrplänen zu den Themen Fremdsprachenerwerb oder zur beruflichen Weiterbildung der Lehrer, oder Verbesserung der Lernmotivation.
Comenius 3: Aufbau von Comenius-Netzwerken Einrichtungen, die bei Comenius 1 und 2 Projekten teilgenommen haben, werden animiert Netwerke zu bilden, damit die gewonnenen Erfahrungen zur Entwicklung innovativer Ausbildungsmethoden, zur Ausbildung von Projektkoordinatoren oder zur Verbreitung bewährter Ergebnisse genutzt werden können. Thematische Prioritäten werden jeweils in der jährlichen Ausschreibung vorgegeben. Besonders wichtig ist hierbei die Beteiligung von Einrichtungen, die Kompetenz in der Lehreraus- und Weiterbildung haben.
In den Bereichen Comenius 1 und Comenius 3 können grundsätzlich nur Bildungseinrichtungen einen Antrag zur Projektförderung einreichen. Bei Comenius 2 können hingegen auch angehende Lehrer, bereits tätige Lehrer und Fachpersonal Anträge stellen. Partnerschaft Die verschiedenen Comenius-Unterprogramme stellen unterschiedliche Anforderungen, was die notwendige Anzahl von Partnern aus verschiedenen Ländern angeht. Für die jeweiligen Programmschwerpunkte wird zum Beispiel die Beteiligung von mindestens drei Partnern aus drei teilnehmenden Ländern vorausgesetzt. Netzwerkprojekte verlangen hingegen noch mehr Partner aus verschiedenen Ländern. Die genauen Anforderungen werden in den jeweiligen Programmabschnitten beschrieben. Größere Partnerschaften sind grundsätzlich erstrebenswert, wobei die Anzahl nicht das entscheidende Kriterium ist. Kompetente Partner mit klarem Profil zu haben, ist wichtiger.
Die 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union, hinzu Island, Liechtenstein und Norwegen, sowie den Beitrittskandidaten Türkei.
Die Höhe der finanziellen Unterstützung und die Dauer von Aktivitäten ist unterschiedlich. Bitte konsultieren Sie den Programmabschnitt Ihres Interesses.
Je nach Aktion und Programmbereich gelten verschiedene Verfahren: Anträge für Comenius 1 gehen bei der zuständigen nationalen Agentur über den Dienstweg der Kultusministerien ein. Die nationale Agentur ist der Pädagogische Ausschtauschdienst der Kultuministerkonferenz (PAD), wobei für Einrichtungen der nichtschulischen Bildung die INWENT Gesellschaft zuständig ist. Überblick der Adressen finden Sie ![]()
Anträge für Comenius 2 und 3 werden direkt bei der natonalen Agentur eingereicht, die sie ihrerseits an die Exekutiv Agentur für Bildung, Audiovisuelles und Kultur (EACEA) in Brüssel weiterleitet. Anträge werden im Rahmen der jährlichen Lebenslanges Lernen-Ausschreibung der Europäischen Kommission zu festgelegten Fristen eingereicht. Die jeweils gültige Ausschreibung legt nochmal konkrete Schwerpunkte fest. Die Ausschreibung und ihre Begleitdokumente sollten daher unbedingt eingesehen werden. Interessierte Bildungseinrichtungen sollten auch die Veröffentlichungen und Bekanntgaben der nationalen Agentur und der Kultusministerien verfolgen. Die Ausschreibung und Begleitmaterialien finden Sie unter den jeweiligen Programmabschnitten und unter Ausschreibungen, Dokumente, Formulare.
Zur Vorbereitung eines Antrags lohnt es sich, Kontakt mit Schulen aufzunehmen, die schon erfolgreich an Comenius Projekten teilgenommen haben. Gemeinhin berichten Teilnehmer und Organisatoren von Projekten gerne über ihre Erfahrungen.
Die Nationale Agentur für Comenius in Deutschland ist der Pädagogische Austauschdienst der Kultusministerkonferenz (PAD). Er ist für die Durchführung von Comenius in Zusammenarbeit mit den Kultusministerien zuständig. Die Agentur ist ein wichtiger Ansprechpartner, denn sie informiert nicht nur über das Programm, sondern berät auch bei der Antragstellung. Zudem kann Sie Ihnen wichtige Tipps zur Partnersuche geben. Achtung: Für Bildungseinrichtungen aus dem Bereich der Berufsbildung ist die INWENT gGmbH zuständig. Ein weiterer wichtiger Ansprechpartner sind die zuständigen Beamten in den Kultusministerien. Die neue Webseite der deutschen ![]()
Unter Ansprechpartner, Adressen und ![]()