Erasmus Ausstausch für junge Unternehmer
Besonderer Hinweis auf eine Ausschreibung, die die Förderung von Ausstausch von jungen Unternehmern beabsichtigt.
Erasmus_Unternehmer_Ueberblick
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Es geht um Auslandsaufenthalte für Studenten und Lehrkräften, sowie um Zusammenarbeit von Hochschulen in Europa im Rahmen von Projekten, die von der EU unterstützt werden. Erasmus soll durch Zusammenarbeit in Europa die Qualität der Hochschulbildung verbessern und die europäische Dimension in der Hochschulbildung stärken und will einen Beitrag zur Anerkennung akademischer Abschlüsse bzw. Studienleistungen unter den Ländern Europas leisten. Seit 1987 fördert Erasmus die Mobilität im Hochschulwesen und bis heute haben mehr als eine Million Menschen an Austauschaktionen und Projekten teilgenommen. Vorraussetzung für die Teilnahme von Universitäten ist die Beantragung der Universitätscharta. Organisationen, die nur Praktika vermitteln, brauchen die Charta nicht beantragen. Universitäten, die die Charta während des Sokrates-Programmes erhalten haben, müssen diese erneuern.
Flankierende Massnahmen sind Aktionen, die die Verbreitung von Resultaten und "bester Praxis" gewährleisten. Sie werden gesondert ausgeschrieben.
Die Ausschreibung 2008 nennt alle weiteren Details. Sie finden sie ![]()
ERASMUS MUNDUS - Hochschulpartnerschaften mit Universitäten aus der ganzen Welt. Detaillierte Informationen ![]()
Projektvorschläge können nur von Hochschulen eingereicht werden. Dozenten und Studenten bewerben sich für Auslandsaufenthalte direkt bei ihrer Universität - sie organisiert und verwaltet die Erasmusaktionen mit den Partneruniversitäten.
Das Programm steht den 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union, Island, Liechtenstein und Norwegen sowie dem Beitrittskandidaten Türkei offen.
Die Höhe der finanziellen Unterstützung hängt vom Projekt ab. Näheres hierzu erfahren Sie unter den jeweiligen Programmabschnitten. Details können Sie auch bei der nationalen Agentur erfragen.
Alle Hochschulen, die beabsichtigen, Zuschüsse für Lebenslanges Lernen/Erasmus-Aktivitäten zu beantragen, müssen einen Antrag auf eine ERASMUS Universitäts-Charta einreichen. Dabei handelt es sich um ein Rahmenabkommen zwischen der Hochschule und der Europäischen Kommission. Sie bildet die Grundlage für alle Aktivitäten der Universität im Rahmen von "Lebenslangem Lernen" und Erasmus. Für Aktivitäten in den verschiedenen Programmbereichen gelten dann verschiedene Antrags- und Auswahlverfahren. Es gibt ein zentrales Antragsverfahren, bei dem Anträge direkt bei der Exekutiv Agentur für Bildung, Audiovisuelles und Kultur (EACEA) in Brüssel eingehen. Beim zweiten, dezentralen Verfahren werden Anträge bei der nationalen Agentur in Deutschland, dem DAAD, gestellt.
- Alle Mobilitätsaktionen, sowie das Europäische System zur Anrechnung von Studienleistungen (ECTS) werden von der nationalen Agentur verwaltet.
- Projekte der Lehrplanentwicklung, Intensivprogramme und die thematischen Netzwerke werden zentral, also durch die EACEA verwaltet.
- Der Antrag für die ERASMUS Universitäts-Charta kann nur on-line gestellt werden. Er geht an die EACEA.
- Universitätscharta: neuer Termin noch nicht veröffentlicht
- Erasmus-Intensivsprachkurse (EILC): neuer Termin noch nicht veröffentlicht
- Intensivprogramme (IP), Mobilität der Studierenden — Studienaufenthalte, Praktika (einschließlich des Konsortium Zertifikat für Erasmus Praktika) — sowie des Lehr- und sonstigen Personals(Lehraufenthalte und Personalfortbildung): neuer Termin noch nicht veröffentlicht
Zentraler Ansprechpartner ist die nationale Agentur, der DAAD. Er informiert über Erasmus und berät auch bei der Antragstellung. Beim DAAD stehen auch zahlreiche Ressourcen zur Einsicht in Projektbeispiele, zur Vorgehensweise oder zur Partnersuche zur Verfügung. Für detaillierte Fragen zur ERASMUS Universitäts-Charta steht auch die neue Exekutiv Agentur für Bildung, Audiovisuelles und Kultur zur Verfügung. Die neue Webseite der deutschen ![]()