Leonardo setzt sich zum Ziel, durch Auslandsaufenthalte und internationale Zusammenarbeit die Qualität der Berufsbildung zu erhöhen sowie Innovation und die "europäische Dimension" in Berufsbildungssystemen und -methoden zu fördern. Mehr zu Hintergrund und Zielen von Leonardo Das Programm ermöglicht Auslandsaufenthalte für Auszubildende, Studenten und Arbeitnehmer. Gleichzeitig fördert es den Aufenthalt von Ausbildern und Lehrkräften, sowie die Zusammenarbeit von Ausbildungseinrichtungen zur Verbesserung und Entwicklung von Systemen und Methoden. Dabei hält das Programm insbesondere für kleine / mittlere Unternehmen und das Handwerk viele Möglichkeiten bereit.
Leonardo unterteilt sich in 4 Bereiche. Unter den jeweiligen Rubriken, werden die Inhalte und Bewerbungsprozeduren detailliert besprochen. Bis diese Seiten fertig sind, nutzen Sie das ![]()
Grundsätzlich können nur Bildungseinrichtungen einen Antrag zur Projektförderung einreichen. Für Auslandsaufenthalte können Auszubildende, Studenten und Arbeitnehmer ein Stipendium erhalten, reichen aber keinen solchen Antrag ein. Allerdings mögen sie ihren Betrieb bzw. ihre Einrichtung zur Teilnahme anregen wollen. Antragsberechtigt sind:
Für Multilaterale Projekte, Transnationale Netze und Flankierende Maßnahmen wird die Beteiligung von mindestens drei Partnern aus drei teilnehmenden Ländern vorausgesetzt, wobei ein Partner aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union kommen muss. Größere Partnerschaften sind grundsätzlich erstrebenswert, wobei die Anzahl nicht das entscheidende Kriterium ist. Kompetente Partner mit klarem Profil zu haben, ist wichtiger.
Die 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union, hinzu Island, Liechtenstein und Norwegen, sowie dem Beitrittskandidaten Türkei.
Die Höhe der finanziellen Unterstützung hängt von Aktion und Programmbereich ab. Grundsätzlich gilt, dass die EU nicht die gesamten Projektkosten trägt: Teilnehmende Einrichtungen müssen einen Eigenbeitrag leisten. Eine gleichzeitige Förderung durch andere EU-Zuschüsse ist unzulässig.
Anträge werden im Rahmen einer offiziellen Ausschreibung der Europäischen Kommission zu festgelegten Fristen eingereicht. Bei manchen Aktionen gehen die Anträge an die zuständige nationale Agentur bzw. Durchführungsstelle (siehe unten), bei anderen Aktionen sind Anträge direkt an die Exekutiv Agentur für Bildung, Audiovisuelles und Kultur (EACEA) in Brüssel zu richten. Einzelheiten erfahren Sie unter den einzelnen Programmrubriken und unter Ausschreibungen, Dokumente, ![]()
Die Nationale Agentur Bildung für ![]()
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