JUGEND in Aktion (2007-2013)

Worum geht es?

Das Programm Jugend in Aktion richtet sich an alle Jugendlichen für Auslandsaufenthalte, Projektarbeiten und Freiwilligendienste außerhalb des allgemeinen Unterrichtswesens oder der beruflichen Bildung. Es spricht aber auch im Jugendbereich tätige Organisationen und Einrichtungen sowie deren Mitarbeiter an. Das Programm soll Jugendlichen neue Möglichkeiten eröffnen, Europa zu entdecken und als aktive Staatsbürger selbst zu dessen Aufbau beizutragen. Gefördert werden daher verschiedenartigste thematische Projekte von Jugendlichen aus verschiedenen europäischen Ländern. Besonderer Augenmerk gilt der Einbeziehung benachteiligter Menschen, wie zum Beispiel Arbeitslosen.

Die Programmbereiche im Überblick

Das Aktionsprogramm Jugend gliedert sich in 5 neue Aktionsbereiche:

Aktion 1: Jugend für Europa.
Jugendbegnungen, Jugendinitiativen und Projekte der partizipativen Demokratie (Gruppenaustauschprojekte von kurzer Dauer für Jugendliche zwischen 15 und 25 Jahren)

Aktion 2: Europäischer Freiwilligendienst. 
Freiwilligendienste von 3 Wochen bis zu 1 Jahr für Jugendliche zwischen 18 und 25 Jahren

Aktion 3: Jugend in der Welt.
Zusammenarbeit mit Jugendlichen aus dem erweiterten Europa und anderen Erdteilen.

Aktion 4: Unterstützungssysteme für junge Menschen. Förderung von Einrichtungen und Institutionen, die sich um Jugendarbeit kümmern.

Unser Tipp!

Anträge zwecks Unterstützung von Partnerschaftsprojekten (Aktion 4.6) mit regionalen oder lokalen öffentlichen Einrichtungen oder mit in der Jugendarbeit auf europäischer Ebene tätigen Organisationen können bis zum 01. Dezember 2009 direkt bei der EACEA gestellt werden.
Die Programme müssen zwischen dem 1. April 2009 und dem 1. September 2009 anlaufen.
Die Tätigkeitsprogramme können eine Laufzeit von zwei Jahren (24 Monaten) haben.
Der Gesamtbetrag der Finanzhilfe für jedes einzelne Projekt beträgt höchstens 100 000 EUR.
Den Aufruf zwecks Einreichung von Vorschlägen finden Sie im download bereich auf dieser Seite. (Jugend in Aktion - Aktion 4.6 - Partnerschaften - Aufruf

Aktion 5: Unterstützung der europäischen Zusammenarbeit im Jugendbereich.
Finanzierung von Veranstaltungen während der jeweiligen EU Präsidentschaften.

Unser Tipp!

Erste Ausschreibungen der neuen Programmperiode 2007-2013. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der EU Kommissionexterner Link und der Nationalagentur.

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Dokumente

PDF-Datei Jugend in Aktion - Aktion 4.6 - Partnerschaften - Aufruf
(Download als PDF-Datei, Größe: ca. 73 KB)

PDF-Datei Jungend_in_Aktion_08_4_5
(Download als PDF-Datei, Größe: ca. 65 KB)

PDF-Datei Jugend_in_Aktion_2008_4_5b
(Download als PDF-Datei, Größe: ca. 60 KB)

PDF-Datei Jugend_für_die_Welt_08
(Download als PDF-Datei, Größe: ca. 65 KB)

PDF-Datei Jugend_in_Aktion_Handbuch08
(Download als PDF-Datei, Größe: ca. 855 KB)

PDF-Datei Handbuch_Jugend_in_Aktion_Ankünd
(Download als PDF-Datei, Größe: ca. 69 KB)

PDF-Datei Jugend in Aktion Bereich 4
(Download als PDF-Datei, Größe: ca. 67 KB)

PDF-Datei Jugend in Aktion 2007 Bereich 1
(Download als PDF-Datei, Größe: ca. 63 KB)

PDF-Datei Innovation_und_Qualität_im_Jugendbereich_2007
(Download als PDF-Datei, Größe: ca. 73 KB)

PDF-Datei Jugend_für_die_Welt_2007
(Download als PDF-Datei, Größe: ca. 76 KB)

PDF-Datei Jugend_in_in Aktion_2007
(Download als PDF-Datei, Größe: ca. 91 KB)

PDF-Datei Jugendprogrammleitfaden2007
(Download als PDF-Datei, Größe: ca. 93 KB)

Wer kann teilnehmen?

JUGEND in Aktion richtet sich vorrangig an Jugendliche im Alter von 15 bis 30 Jahren, die ihren rechtmäßigen Wohnsitz in einem der 27 EU-Mitgliedstaaten oder in den sonstigen Teilnehmerländern haben. Eine Ausnahme bildet der Europäische Freiwilligendienst, an dem man erst ab 18 Jahren teilnehmen kann. Im Rahmen des Jugend-Programms können unterstützt werden:

Welche Länder machen mit?

Die 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union, Island, Liechtenstein, Norwegen, sowie die Türkei.

Neben diesen vollberechtigten Teilnahmeländern, können die folgenden Länder im Rahmen bestimmter Aktionen und unter gewissen Bedingungen eingebunden werden:
Euromed: Algerien, Ägypten, Israel, Jordanien, Libanon, Marokko, Westjordanland und Gazastreifen Syrien, Tunesien.
GUS Länder: Armenien, Aserbaidschan, Weißrussland, Georgien, Moldawien, Russland, Ukraine.
Südosteuropa: Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kroatien, die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Serbien und Montenegro

Finanzielle Unterstützung und Dauer

Die Höhe der möglichen Zuschüsse und die Projektdauer hängt von der Aktion und dem Programmbereich ab. Genaueres findet sich in den jeweiligen Programmabschnitten.

Wie bewerbe ich mich?

Die überwiegende Anzahl der Anträge wird auf nationaler Ebene von den sogenannten nationalen Agenturen bearbeitet. Die Projekte werden von nationalen Auswahlgremien ausgewählt, deren Mitglieder mit Jugendangelegenheiten und Jugendaktivitäten vertraut sind. Eine Reihe spezifischer Projekttypen - darunter beispielsweise Kooperationsprojekte mit Drittländern und Euro-Med-Partnerländern, europaweite Projekte beim Freiwilligendienst sowie Projekte europäischer Nichtregierungsorganisationen (NRO) - werden direkt auf europäischer Ebene verwaltet und von der Europäischen Kommission ausgewählt. Hier müssen Anträge direkt nach Brüssel gerichtet werden. Für die Einreichung von Anträgen gelten festgelegte Fristen, wobei es oft mehrere Termine gibt, die sich allerdings für die verschiedenen Programmbereiche unterscheiden. Die Einreichfristen können Sie auf der Website der nationalen Agentur einsehen und dort auch herunterladen. Da sich die Antragsformulare und Begleitmaterialien oft ändern, bitten wir Sie die Formulare und Dokumente direkt bei der nationalen Agentur herunterzuladen.

Wer berät mich ?

Jugend für Europa ist die für Deutschland zuständige nationale Agentur für das Aktionsprogramm JUGEND in Aktion. Sie ist ein wichtiger Ansprechpartner, da sie umfassend über das Programm informiert, bei der Antragstellung berät und Ihnen auch bei der Projektplanung Hilfe geben kann. Siehe Ansprechpartner, Adressen und Links.interner Link