Leonardo fördert betriebliche Praktika oder schulische Weiterbildungen für junge Arbeitnehmer von in der Regel zwei bis zwölf Monaten.
Das Programm steht Berufstätigen und Arbeitslosen offen, die eine abgeschlossene Berufsausbildung oder entsprechende mindestens zweijährige Berufserfahrung in einem Berufsbereich haben. Auch Hochschulabsolventen können teilnehmen. Eine weitere Voraussetzung ist der ständige Wohnsitz sowie die rechtmäßige Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland. Darüber hinaus sind Vorkenntnisse in der Verkehrssprache des Gastlandes erforderlich.
Die Förderung besteht in der Regel aus einem Sprachkurs im Gastland und einem sich daran anschließenden Betriebspraktikum bzw. einem berufsbezogenen Fachkurs. Die Trägerorganisation, die das Projekt durchführt, verwaltet die Stipendien und bestreitet daraus die Kosten für den Sprachkurs, den Fachkurs und die Unterkunft sowie auch teilweise die Verpflegung. Ferner erhält der Teilnehmer einen Zuschuss zu den An- und Abreisekosten. Darüber hinaus benötigen die Teilnehmer eigene Geldmittel für Ausgaben des persönlichen Bedarfs. Soweit der Arbeitnehmer nicht durch die programmdurchführende Organisation oder den Betrieb versichert ist, muss er vor der Ausreise selbst eine Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung abschließen.
Bei Maßnahmen der betrieblichen Weiterbildung liegt der Schwerpunkt auf dem Betriebspraktikum. Dem Teilnehmer wird dadurch ermöglicht, mindestens zwei und bis zu zwölf Monate im Gastland durch konkrete Mitarbeit Einblicke in einen ausländischen Betrieb zu erhalten. Die Tätigkeit wird entsprechend der Berufsausbildung des Teilnehmers vermittelt.
Bei Maßnahmen der schulischen Weiterbildung liegt der Schwerpunkt auf dem berufsbezogenen Fachkurs. Die Inhalte des Fachkurses werden zwischen der entsendenden Einrichtung und der aufnehmenden Organisation im Partnerland vereinbart und sind auf die speziellen berufsbezogenen Bedürfnisse der Teilnehmer abgestimmt. Im Anschluss an den Fachkurs im Ausland kann ein kleines betriebliches "Schnupperpraktikum" stehen.
Sogenannte "Trägereinrichtungen" - das sind hauptsächlich Bildungsträger, Schulen, Berufsverbände, Unternehmen und andere Institutionen - führen die Weiterbildungsaufenthalte im Ausland nach den Richtlinien des Programms durch. Die Bewerbungen der interessierten Arbeitnehmer müssen direkt an die Trägereinrichtung gesandt werden. Diese entscheidet auch über die Teilnahme. Im Gastland ist die dortige Trägereinrichtung für den reibungslosen Ablauf des Aufenthaltes zuständig und übernimmt die gesamte Organisation wie Empfang, Unterkunft, Praktika bzw. Fachkurs und den Sprachkurs.
Eingehende Information gibt es bei den nationalen Durchführungsstellen. Hier gilt es zu unterscheiden, zwischen Maßnahmen der schulischen Weiterbildung und Maßnahmen der betrieblichen Weiterbildung:
Für betriebliche Weiterbildung (Betriebspraktika) ist die Zentralstelle für Arbeitsvermittlung der Bundesanstalt für Arbeit ![]()
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Wann ein Projekt für welche Zielgruppen und in welchem Land durchgeführt wird, können Sie dem Stellenanzeiger der Bundesanstalt für Arbeit "Markt und Chance" entnehmen. Er erscheint wöchentlich und liegt kostenlos in jedem Arbeitsamt bereit. In einem Auswahlgespräch bei der durchführenden Trägerorganisation erhalten die Bewerber weitere Informationen über den Ablauf des ausgeschriebenen Projektes. Zu beachten ist, dass weder die ZAV noch CDG Einzelvermittlungen vornehmen oder Praktikumsadressen benennen.