Diese Aktion richtet sich an die Zivilgesellschaft und orientiert sich insbesondere an folgendem Ziel des Programms: Förderung von Aktionen, Diskussionen und Überlegungen zur europäischen Bürgerschaft und zur Demokratie, zur Wertegemeinschaft und zur gemeinsamen Geschichte und gemeinsamen Kultur durch die Zusammenarbeit im Rahmen der Organisationen der Zivilgesellschaft auf europäischer Ebene.
Dabei sollen Organisationen der Zivilgesellschaft und Think-Tanks unterstützt werden als einzigartige Bindeglieder zwischen europäischen Bürger/innen und der Europäischen Union. Auch Forschungseinrichtungen, die sich mit europäischen öffentlichen Politiken beschäftigen, werden hierbei berücksichtigt.
Die Aktion besteht aus 3 Maßnahmen:
Maßnahme 1 und 2: Strukturförderung für think-tanks und Organisationen der Zivilgesellschaft
Im Rahmen der Maßnahme konnten Organisationen für das Jahr 2008 einen Antrag auf einen jährlichen oder zweijährlichen Betriebskostenzuschuss stellen. Die Frist zur Einreichung der Anträge für den Zeitraum 2008-2009 endete am 23. November 2007. Im Laufe des Jahres 2009 kann eine gesonderte Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für das Jahr 2010 veröffentlicht werden, mit der die jährliche Komponente im Rahmen der laufenden Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen fortgesetzt wird.
Maßnahme 3: Unterstützung für Initiativen von Organisationen der Zivilgesellschaft
Ziel dieser Maßnahme ist die Unterstützung der Zusammenarbeit von Organisationen der Zivilgesellschaft aus verschiedenen teilnehmenden Ländern in konkreten Projekten. Diese Projekte sollen für Probleme von gemeinsamem Interesse und die konkreten Lösungen sensibilisieren, die durch Zusammenarbeit oder Abstimmung auf europäischer Ebene gefunden werden können. Folgende Projektformen werden gefördert:
Aktion
Durchführung gemeinsamer Aktionen mit mehreren Partnern und anschließendem Nutzen der Ergebnisse. Eine solche Aktion kann vielfältige Formen annehmen, z. B. Seminare, thematische Workshops, Erstellung und Verbreitung von Publikationen, Informationskampagnen, künstlerische Workshops, Aktionen im Bereich Sport, Schulungsseminare, Anhörungen, Ausstellungen oder Basisprojekte.
Diskussion
Anregung und Organisation von Diskussionen über die Ziele, Prioritäten und horizontalen Merkmale des Programms.
Studie
Anregung und Strukturierung von Studien über europäische Wertvorstellungen, die europäische Bürgerschaft und Demokratie. Dies soll in kooperation mit andere Organisationen geschehen und dabei Sachverständige, Entscheidungsträger und Bürger/innen einbeziehen. Besondere Aufmerksamkeit sollte Überlegungen zur kulturellen und geistigen Vielfalt Europas gewidmet werden.
Bildung von Netzwerken
Schaffung der Grundlage für die Entwicklung langfristiger Netzwerke zwischen mehreren Organisationen. Eine derartige Bildung von Netzwerken kann zu einer aktiven Zusammenarbeit führen, in deren Rahmen die verschiedenen oben beschriebenen Elemente kombiniert werden.
Das Programm bietet durch die Aktion sowohl Strukturförderung in Form von Betriebskostenzuschüssen an die einen Teil ihrer laufenden Kosten abdecken als auch Fördermittel zwecks Durchführung von konkreten Kooperationsprojekte von Organisationen der Zivilgesellschaft aus verschiedenen teilnehmenden Ländern.
Die Anträge werden direkt bei der Exekutivagentur für Bildung, Audiovisulles und Bildung zu den fesgelegten Terminen eingereicht:
Maßnahmen 1 und 2: Strukturförderung für think-tanks und Organisationen der Zivilgesellschaft
Die Frist zur Einreichung der Anträge für den Zeitraum 2008-2009 endete am 23. November 2007. Im Laufe des Jahres 2009 kann eine gesonderte Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für das Jahr 2010 veröffentlicht werden, mit der die jährliche Komponente im Rahmen der laufenden Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen fortgesetzt wird.
Maßnahme 3: Unterstützung für Initiativen von Organisationen der Zivilgesellschaft
Es gibt eine jährliche Frist zur Einreichung von Anträgen am 15. Februar für Projekte die in dem Zeitraum August bis Juli des drauffolgenden Jahres stattfinden.
Die Berechung der Förderung erfolgt entweder als ein Zuschuss i. H. v. 60% der voraussichtlichen Gesamtkosten oder als landesspezifischer Pauschalbetrag für bis zu 400 Personentage. Je nach Art und Finanzierung des Projektes kann der Antragssteller selbst über die Form entscheiden.
Für Maßnahme1 handelt es sich insbesondere um Forschungseinrichtungen und im Rahmen der Maßnahme 2 können sich Organisationen bewerben die vorwiegend im Sinne der Stärkung und Weiterentwicklung der Europäischen Idee aktiv sind. Weitere Details werden in den jeweiligen Aufrufen beschrieben.
Maßnahme 3: Unterstützung für Initiativen von Organisationen der Zivilgesellschaft
Es muss sich um eine gemeinnützige Organisation mit Rechtsstatus und Rechtspersönlichkeit handeln. Natürliche Personen, d. h. Einzelpersonen, sind daher nicht förderfähig.
Beispiele: Nichtregierungsorganisationen, Plattformen, Netzwerke, Vereine und Verbände, Think-Tanks, Gewerkschaften, Bildungseinrichtungen, religiöse Organisationen sowie Organisationen aus dem Bereich des freiwilligen Engagements und des Amateursports.
Die Generaldirektion Bildung und Kultur der Europäischen Kommission, die Agentur für Bildung, Audiovisuelles und Kultur (EACEA), haben einen Informationsservice für das Programm eingerichtet. Dies ist die zentrale Anlaufstelle. Auch der Rat der Gemeinden und Regionen Europas könnte Ihnen weiterhelfen. Siehe Ansprechpartner, Adressen und ![]()