Die unterstützten Projekte sollen die Wahrung des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus und des Stalinismus fördern sowie die Verbesserung des Wissens und des Verständnisses der heutigen und zukünftigen Generationen darüber unterstützen, was in den Lagern und an anderen Orten der Massenvernichtung von Zivilisten stattgefunden hat und warum dies so war.
Damit richten sich die Ziele dieser Aktion an den Zielen des Programms aus und setzen sich aus den beiden folgenden Bestandteilen zusammen: „Aktionen, Diskussionen und Überlegungen zur europäischen Bürgerschaft und zur Demokratie, zur Wertegemeinschaft und zur gemeinsamen Geschichte und gemeinsamen Kultur fördern“ und „Europa den Bürgern näher bringen, indem europäische Werte und Errungenschaften gefördert werden und gleichzeitig die Erinnerung an die Vergangenheit Europas bewahrt wird“.
Zivilgesellschaftliche Organisationen wie zum Beispiel Verbände von Überlebenden, Verbände der Familien von Opfern, Denkmale, Museen oder lokale und regionale Behörden.
Im Rahmen dieser Aktion werden folgende Arten von Projekten unterstützt:
* Maßnahmen zur Erhaltung der wichtigsten mit Massendeportationen in Verbindung stehenden Stätten und Mahnmalen, der früheren Konzentrationslager und anderer großer nationalsozialistischer Stätten der Massenvernichtung und des Leidens sowie der Archive, in denen diese Ereignisse dokumentiert sind, und zur Wahrung des Gedenkens an die Opfer sowie an diejenigen, die unter extremen Bedingungen Menschen vor dem Holocaust gerettet haben;
* Maßnahmen zum Gedenken an die Opfer der mit dem Stalinismus verbundenen Massenvernichtungen und Massendeportationen sowie zur Erhaltung der Gedenkstätten und Archive, die diese Ereignisse dokumentieren.
Es gibt eine jährliche Frist zur Einreichung von Anträgen am 30. April für Projekte die in dem Zeitraum Oktober bis September des darauffolgenden Jahres stattfinden.
Es muss sich um eine gemeinnützige Organisation mit Rechtsstatus und Rechtspersönlichkeit handeln. Natürliche Personen, d. h. Einzelpersonen, sind daher nicht förderfähig.
Beispiele: Nichtregierungsorganisationen, Verbände von Überlebenden, Verbände der Familien von Opfern, Denkmale, Museen, lokale und regionale Behörden, Vereinigungen, Think-Tanks, Forschungseinrichtungen, Bildungseinrichtungen, religiöse Organisationen sowie Organisationen aus dem Bereich des freiwilligen Engagements usw.
Die Antragsstellende Organisation muss ihren Sitz in eines der am Programm beteligten Ländern haben und über die erforderlichen Qualifikationen und finanziellen sowie operativen Ressourcen zur Durchführung des Projekts verfügen.