Auslandsaufenthalte für Ausbilder
und Berufsbildungsverantwortliche

Worum geht's?

Leonardo unterstützt Auslandsaufenthalte für Ausbilder, in der Berufsbildung Verantwortlichen, sowie Personalaustausch zwischen Hochschulen und Unternehmen. Ziel der Auslandsaufenthalte ist der Transfer innovativer Kompetenzen und Methoden sowie berufsbezogener Erfahrungsaustausch. Der Know-how-Transfer soll auch einen Beitrag zur Entwicklung der Berufsbildung in den beteiligten Ländern leisten.

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Wer kann teilnehmen?

Jede, der in der Berufsbildung verantwortlich tätig ist, kann teilnehmen. Dies sind Ausbilder nach AEVO, Lehrkräfte an berufsbildenden Einrichtungen, Unternehmens- und Hochschulmitarbeiter mit Personal- oder Ausbildungsverantwortung. Der Antrag für einen Austausch muss im Mitgliedstaat der entsendenden Einrichtung gestellt werden.

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Wie? Wer berät?

Um am Programm teilzunehmen, muss zu festgelegten Terminen ein Antrag bei der Carl-Duisberg-Gesellschaft (CDG)externer Link oder beim Deutschen Akademischen Auslandsdienst (DAAD)externer Link, der für den Personalaustausch Hochschule - Wirtschaft zuständig ist, eingereicht werden. Mindestens ein europaweit gültiger Antragstermin pro Jahr wird von der Europäischen Kommission für mehrere Jahre im Voraus bekannt gegeben. Weitere Termine können ggf. national festgelegt werden. Anträge können nicht von Einzelpersonen, sondern nur von antragsberechtigten Einrichtungen wie z. B. Unternehmen, Bildungseinrichtungen oder Kammern vorgelegt werden. Neben der nationalen Agentur sind der DAAD und der CDG für die Beratung zuständig.

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Dauer und Finanzierung

Der Zuschuss zu den Aufenthaltskosten beträgt höchstens 330 Euro pro Woche. Die maximalen Sätze für die Fahrtkostenzuschüsse können bei der CDG oder beim DAAD erfragt werden. Bei einem Aus-landsaufenthalt von zwei Wochen beträgt die durchschnittliche Förderung 800 Euro. Der durchschnittliche Eigenanteil liegt bei 150 Euro. Dies unterliegt jedoch Schwankungen und hängt unter anderem davon ab, wie hoch die Lebenshaltungskosten im jeweiligen Land sind und welche Art der Unterbringung Sie wählen. Die Einrichtung, die den Antrag stellt, bekommt außerdem einen Zuschuss von 50 e pro Austausch für anfallende Verwaltungskosten.

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