Pilotprojekte

Worum geht es?

Es geht um die Förderung von innovativen Pilotprojekten der Berufsbildung: Neue Ansätze und Projekte, die zur Qualitätssteigerung der Berufsbildung in Europa beitragen. Nicht als innovativ gelten dabei Projekte, die bereits in anderen Programmen oder als Modellversuch gefördert wurden oder bereits auf dem Bildungsmarkt angeboten werden. Pilotprojekte müssen auf der Grundlage europäischer Zusammenarbeit durchgeführt werden, also mit Partnern aus anderen Ländern Europas. Grundkriterium sind also Ergebnisse, die ohne internationale Zusammenarbeit nicht erreicht werden können.

Besonderer Augenmerk gilt dem Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien. Beispiele solcher Pilotprojekte wären webbasierte CD-ROMs, Bildungsportale oder Datenbanken. Ebenfalls Bestandteil von Leonardo und mit den Pilotprojekten verwandt, sind die sogenannten Thematischen Aktioneninterner Link. Sie unterliegen anderen Bewerbungsverfahren und werden deswegen getrennt behandelt.

zum Seitenanfang

Wer kann ein Projekt einreichen?

Einzelpersonen sind nicht antragsberechtigt! Zur Teilnahme sind dagegen öffentliche und private Einrichtungen und Gesellschaften berechtigt, die im Bildungssektor tätig sind oder sich mit Fragen der Berufsbildung befassen. Dazu gehören: Unternehmen und das Handwerk, Kammern, Sozialpartner, Berufsbildungszentren bzw. -organisationen, Schulen, Hochschulen, Institutionen des Bundes, der Länder und Gemeinden, Forschungseinrichtungen, Gebietskörperschaften, Verbände und Nichtregierungsorganisation (NRO).

zum Seitenanfang

Finanzierung und Dauer

Projekte müssen durch Eigenmittel des Trägers und der Partner mitfinanziert werden. Die EU übernimmt nur einen Teil der Ausgaben: Max. 75 % der zuschussfähigen Ausgaben und höchstens 200.000 Euro je Projekt und Jahr. Die Laufzeit der Projekte beträgt 12, 18, 24 ,30 oder max. 36 Monate.

zum Seitenanfang

Das Bewerbungsverfahren

Das Verfahren ist zweistufig (sogenanntes Verfahren B): Antragsteller müssen zunächst einen Erstvorschlag bei der Nationalagentur Ihres Landes einreichen. Die Nationalagentur registriert und bewertet die Anträge. Erstanträge für 2007 müssen bis zum 1. Oktober 2006 bei der Nationalen Agentur eingereicht werden.

Nach positiver Prüfung eines Erstantrages erfolgt die Einreichung des Vollantrages - wiederum bei der Nationalen Agentur. Dieser Antrag wird von Experten in Brüssel bewertet. Vollanträge müssen dann vorrausichtlich bis zum 11. Februar 2007 bei der Nationalen Agentur eingereicht werden. Zwischen der Einreichfrist und der endgültigen Entscheidung liegt ein Zeitraum von rund 8 Monaten.

zum Seitenanfang

Wer berät mich? Worauf gilt zu achten?

Die nationale Agenturexterner Link ist nicht nur für die Erstauswahl zuständig, sondern berät auch bei der Antragstellung. Mit den richtigen Partnern steht und fällt Ihr Projekt. Immerhin haben die Partnerorganisationen auch Einfluss auf die Projektinhalte und -gestaltung. Nutzen Sie daher die Hilfe der Nationalen Agentur und die Angebote zur Partnersuche - siehe Ansprechpartner, Adressen und Linksinterner Link.

zum Seitenanfang