Es geht um die Förderung von Sprachen im Ausbildungswesen. Gefördert werden Methoden für die Beurteilung von Sprachbedarf in der Ausbildung und zur Förderung des Spracherwerbs am Arbeitsplatz. Die Projekte müssen in direktem Bezug zu einer Arbeitssituation stehen und einen direkten Berufsbildungs-bezug aufweisen. Besondere Beachtung finden Projekte für weniger verbreitete und selten erlernte Sprachen.
Die Durchführung von Sprachkursen wird unter dieser Aktion nicht gefördert. Vielmehr sollen Materialien, Methoden und Konzepte unterstützt werden, mit denen die Grundlage für verbesserte Sprachkompetenzen in der Berufsbildung geschaffen wird. Dazu gehören:
Um eine genaue Vorstellung der Aktion zu bekommen, lohnt es sich Beispielprojekte anzusehen. Die ![]()
Einzelpersonen sind nicht antragsberechtigt! Zur Teilnahme sind dagegen öffentliche und private Einrichtungen und Gesellschaften berechtigt, die im Bildungssektor tätig sind oder sich mit Fragen der Berufsbildung befassen und einer internationalen Partnerschaft angehören. Dazu gehören: Unternehmen und das Handwerk, Kammern, Sozialpartner, Berufsbildungszentren bzw. -organisationen, Schulen, Hochschulen, Institutionen des Bundes, der Länder und Gemeinden, Forschungseinrichtungen, Gebietskörperschaften, Verbände und Nichtregierungsorganisation (NRO).
Projekte müssen durch Eigenmittel des Trägers und der Partner mitfinanziert werden. Die EU übernimmt nur einen Teil der Ausgaben: Max. 75 % der zuschussfähigen Ausgaben und höchstens 200.000 Euro je Projekt und Jahr. Die Laufzeit der Projekte beträgt 12, 18, 24 ,30 oder max. 36 Monate.
Das Verfahren ist zweistufig (sogenanntes Verfahren B): Antragsteller müssen zunächst einen Erstvorschlag bei der Nationalagentur Ihres Landes einreichen. Die Nationalagentur registriert und bewertet die Anträge. Erstanträge für 2007 müssen bis zum 1. Oktober 2006 bei der Nationalen Agentur eingereicht werden. Nach positiver Prüfung eines Erstantrages erfolgt die Einreichung des Vollantrages - wiederum bei der Nationalen Agentur. Dieser Antrag wird von Experten in Brüssel bewertet. Vollanträge müssen dann bis zum 11. Februar 2007 bei der NA eingereicht werden. Zwischen der Einreichfrist und der endgültigen Entscheidung liegt ein Zeitraum von rund 8 Monaten. Siehe auch Ausschreibungen, Formulare, ![]()
Die nationale Agentur ist nicht nur für die Erstauswahl zuständig, sondern berät auch bei der Antragstellung. Siehe Ansprechpartner, Adressen und ![]()
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Anregungen zu anderen Projekten im Bereich Fremdsprachenförderung finden Sie übrigens auch in den anderen Leonardo-Prgrammbereichen wie ![]()
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