Während Pilotprojekte innovative Produkte in der Berufsbildung und Berufsberatung fördern, sollen Transnationale Netze deren Ergebnisse einem breiten Publikum bekannt gemacht werden und Trends in bestimmten Ausbildungssektoren aufgezeigt werden. Erfahrungen und bewährte Modellprojekte sollen in Netzwerken europaweit austauscht werden.
Einzelpersonen sind nicht antragsberechtigt! Zur Teilnahme sind dagegen öffentliche und private Einrichtungen und Gesellschaften berechtigt, die im Bildungssektor tätig sind oder sich mit Fragen der Berufsbildung befassen und einer internationalen Partnerschaft angehören. Dazu gehören: Unternehmen und das Handwerk, Kammern, Sozialpartner, Berufsbildungszentren bzw. -organisationen, Schulen, Hochschulen, Institutionen des Bundes, der Länder und Gemeinden, Forschungseinrichtungen, Gebietskörperschaften, Verbände und Nichtregierungsorganisation (NRO).
Projekte müssen durch Eigenmittel des Trägers und der Partner mitfinanziert werden. Die EU übernimmt nur einen Teil der Ausgaben: max. 50 % der Kosten, höchstens jedoch 150.000 Euro pro Jahr und pro Project.
Das Verfahren ist zweistufig (sogenanntes Verfahren B): Antragsteller müssen zunächst einen Erstvorschlag bei der Nationalagentur Ihres Landes einreichen. Die Nationalagentur registriert und bewertet die Anträge. Erstanträge für 2007 müssen bis zum 1. Oktober 2006 bei der Nationalen Agentur eingereicht werden. Nach positiver Prüfung eines Erstantrages erfolgt die Einreichung des Vollantrages - wiederum bei der Nationalen Agentur. Dieser Antrag wird von Experten in Brüssel bewertet. Vollanträge müssen bis zum 11. Februar 2007 bei der NA eingereicht werden. Zwischen der Einreichfrist und der endgültigen Entscheidung liegt ein Zeitraum von rund 8 Monaten.
Die nationale Agentur, siehe Ansprechpartner, Adressen und ![]()
Es gilt zu beachten, dass Netzwerke themenbezogen und möglichst multidisziplinär ausgerichtet sein müssen, damit die Verbreitung bewährter Praxis möglichst viele Betroffene erreicht. Die Partnerschaft ist dabei von entscheidender Bedeutung bei der Bewertung eines Antrags. Sie soll eine Vielzahl von Ländern mit unterschiedlichen Berufsbildungssystemen erfassen und relevante Akteure für das bestimmte Thema einbeziehen. Es können verschiedene öffentliche und private Akteure sein, die aber auf sektoraler und regionaler Ebene zusammen arbeiten können und in der Lage sind neue Ansätze in der Berufsbildung zu verbreiten. Die Einbindung von politischen Entscheidungsträgern, bzw. von lokalen und regionalen Gebietskörperschaften, dient dazu, den Bestand der Partnerschaft.