Die Maßnahme "Vergleichsmaterial" soll zur Verbesserung der europäischen Berufsbildungssysteme beitragen. Um dies zu realisieren muss man zunächst wissen, in welchen Ländern oder Bildungsbereichen Neuerungen entstanden sind oder welche Bildungssysteme innovativ und erfolgreich arbeiten. Bei Vergleichsmaterialien geht es also grundsätzlich um Datenvergleich, Untersuchungen und Analysen, Beobachtung und Verbreitung guter Praxis. Dafür werden wissenschaftliche Institute und Hochschulen gefragt, die mit Analysen und Erhebungen Vergleichsdaten zu liefern. Die Maßnahme gliedert sich in zwei Aktionsarten:
Teilnehmen können in dieser grundsätzlich alle Einrichtungen, die sich auch allgemein für Leonardo qualifizieren. Aufgrund der in dieser Aktion wichtigen Analysen und Studien ist die Teilnahme von Hochschulen und wissenschaftlichen Instituten hier natürlich besonders relevant.
Vergleichsmaterialien können bis zu einer Höchstdauer von drei Jahren gefördert werden. Die Obergrenze des finanziellen Beitrags durch die Europäische Kommission liegt bei 50 bis 100% der förderfähigen Kosten, höchstens jedoch 200.000 Euro pro Jahr.
Das Verfahren ist zweistufig (sogenanntes Verfahren C): Antragsteller müssen zunächst einen Erstvorschlag bei der Europäischen Kommission einreichen. Eine Kopie ist an die Nationalagentur Ihres Landes zu senden. Nach positiver Prüfung eines Erstantrages erfolgt die Einreichung des Vollantrages – wiederum bei der Europäischen Kommission, wobei eine Kopie an die Nationale Agentur zu richten ist.
Auch hier berät die nationale Agentur. Sie gibt auch Tipps bei der Zusammenstellung des Projekts und hilft bei der Beantragung. Siehe Ansprechpartner, Adressen und ![]()
Die Maßnahme "Vergleichsmaterial" unterscheidet sich von den anderen Maßnahmen durch den Aufbau der Partnerschaft. Diese erfordert nämlich die aktive Einbeziehung von Organisationen und Institutionen mit anerkannter wissenschaftlicher Kompetenz auf dem jeweiligen Themengebiet. Erforderlich ist die Benennung eines wissenschaftlichen Koordinators, dessen Aufgabe es ist, die Kohärenz der Methoden zur Beobachtung und Erfassung der Daten zu sichern und die Einhaltung methodischer Grundsätze zu überwachen.