Thematische Aktionen

Worum geht es?

Thematische Aktionen sind eine Sonderkategorie der Pilotprojekte, bei denen der Schwerpunkt der nächsten zwei Jahre (2005 und 2006) auf folgende Punkte gelegt wurde:

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Wer kann ein Projekt einreichen?

Einzelpersonen sind nicht antragsberechtigt! Zur Teilnahme sind dagegen öffentliche und private Einrichtungen und Gesellschaften berechtigt, die im Bildungssektor tätig sind oder sich mit Fragen der Berufsbildung befassen und einer internationalen Partnerschaft angehören. Dazu gehören: Unternehmen und das Handwerk, Kammern, Sozialpartner, Berufsbildungszentren bzw. -organisationen, Schulen, Hochschulen, Institutionen des Bundes, der Länder und Gemeinden, Forschungseinrichtungen, Gebietskörperschaften, Verbände und Nichtregierungsorganisation (NRO)

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Finanzierung und Dauer

Projekte müssen durch Eigenmittel des Trägers und der Partner mitfinanziert werden. Die EU übernimmt nur einen Teil der Ausgaben: maximal 300.000 Euro pro Jahr und Projekt. Die Projekte haben eine Laufzeit von zwölf, 18, 24, 30 oder maximal 36 Monaten.

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Das Bewerbungsverfahren

Das Verfahren ist zwei-stufig (sogenanntes Verfahren C): Antragsteller müssen zunächst einen Erstvorschlag bei der Europäischen Kommission einreichen. Eine Kopie ist an die Nationalagentur Ihres Landes zu senden. Nach positiver Prüfung eines Erstantrages erfolgt die Einreichung des Vollantrages – wiederum bei der Europäischen Kommission und mit einer Kopie an die Nationale Agentur.

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Wer berät mich?

Die nationale Agentur informiert über die Aktion und berät auch bei der Antragstellung, siehe Ansprechpartner, Adressen und Linksinterner Link.

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