Aktionsprogramm JUGEND

Unser Tipp!

Erste Ausschreibung der neuen Programmperiode 2007-2013, obwohl die formale Genehmigung des Programmes noch aussteht. Daher ist die jeweilige Ausschreibung nicht rechtlich bindend, trotzdem sollten die interessierten Organisationen davon ausgehen, daß die formalen Entscheidungen entsprechende Gültigkeit ergeben werden und sich bewerben, wenn sie die Kriterien erfüllen. Weitere Infromationen finden Sie auf der Webseite der Nationalagentur.externer Link

Dokumente

PDF-Datei Jugend_in_in Aktion_2007
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PDF-Datei Jugendprogrammleitfaden2007
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Worum geht es?

Das Programm Jugend richtet sich an alle Jugendlichen für Auslandsaufenthalte, Projektarbeiten und Freiwilligendienste außerhalb des allgemeinen Unterrichtswesens oder der beruflichen Bildung. Es spricht aber auch im Jugendbereich tätige Organisationen und Einrichtungen sowie deren Mitarbeiter an.

Das Programm soll Jugendlichen neue Möglichkeiten eröffnen, Europa zu entdecken und als aktive Staatsbürger selbst zu dessen Aufbau beizutragen. Gefördert werden daher verschiedenartigste thematische Projekte von Jugendlichen aus verschiedenen europäischen Ländern. Besonderer Augenmerk gilt der Einbeziehung benachteiligter Menschen, wie zum Beispiel Arbeitslosen.

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Die Programmbereiche im Überblick

Das Aktionsprogramm Jugend gliedert sich in 5 Aktionsbereiche:

Mit Sondermitteln werden in den Grenzregionen internationale Jugendprojekte mit den Beitrittsländernexterner Link gefördert. Die zulässigen Aktionen in der  "Grenzübergreifenden Zusammenarbeit im Jugendbereich" unterscheiden sich nicht grundsätzlich von den Aktionen bei Jugend, unterliegen aber teilweise anderen Kriterien und Verfahren, die sich auf bestimmte Grenzregionen beziehen. 

Hinzu kommt das Jugendaktionsprogramm Mittelmeer (Euro-Med Jugend)externer Link. Ursprünglich ein gesondertes Programm, ist es seit 2002 integraler Bestandteil von Jugend. Es ermöglicht Jugend- und Freiwilligenprojekte zwischen Nichtregierungsorganisationen, Jugendlichen bzw. Jugendorganisationen in Europa und den EU-Partnerländern im Mittelmeerraum, wie Ägypten, Tunesien, Syrien, Marrokko etc. Ein wichtiges Ziel hierbei ist es, die demokratische Entwicklung in den Partnerländern des Mittelmeerraums zu fördern. Die hierbei zulässigen Aktionen unterscheiden sich nicht grundsätzlich von den Aktionen 1 und 2 bei Jugend, unterliegen aber teilweise anderen Kriterien und Verfahren.

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Wer kann teilnehmen?

JUGEND richtet sich vorrangig an Jugendliche im Alter von 15 bis 25 Jahren, die ihren rechtmäßigen Wohnsitz in einem der 25 EU-Mitgliedstaaten oder in den sonstigen Teilnehmerländern haben. Eine Ausnahme bildet der Europäische Freiwilligendienst, an dem man erst ab 18 Jahren teilnehmen kann. 
Im Rahmen des Jugend-Programms können unterstützt werden:

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Welche Länder machen mit?

Die 25 Mitgliedstaaten der Europäischen Union, Island, Liechtenstein, Norwegen, sowie die 3 Beitrittskandidaten Bulgarien, Rumänien und die Türkei.

Neben diesen vollberechtigten Teilnahmeländern, können die folgenden Länder im Rahmen bestimmter Aktionen und unter gewissen Bedingungen eingebunden werden:

Euromed: Algerien, Ägypten, Israel, Jordanien, Libanon, Marokko, Westjordanland und Gazastreifen Syrien, Tunesien
GUS Länder: Armenien, Aserbaidschan, Weißrussland, Georgien, Moldawien, Russland, Ukraine, Sürosteuropa: Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kroatien, die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Serbien und Montenegro
Latin Amerika: Argentinien, Bolivien, Brasilien, Chile, Kolumbien, Costa Rica, Kuba, Ecuador, Guatemala, Honduras, Mexiko, Nicaragua, Panama, Paraguay, Peru, El Salvador, Uruguay und Venezuela.

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Finanzielle Unterstützung und Dauer

Die Höhe der möglichen Zuschüsse und die Projektdauer hängt von der Aktion und dem Programmbereich ab. Genaueres findet sich in den jeweiligen Programmabschnitten.

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Wie bewerbe ich mich?

Die überwiegende Anzahl der Anträge wird auf nationaler Ebene von den sogenannten nationalen Agenturen bearbeitet. Die Projekte werden von nationalen Auswahlgremien ausgewählt, deren Mitglieder mit Jugendangelegenheiten und Jugendaktivitäten vertraut sind.

Eine Reihe spezifischer Projekttypen – darunter beispielsweise Kooperationsprojekte mit Drittländern und Euro-Med-Partnerländern, europaweite Projekte beim Freiwilligendienst sowie Projekte europäischer Nichtregierungsorganisationen (NRO) – werden direkt auf europäischer Ebene verwaltet und von der Europäischen Kommission ausgewählt. Hier müssen Anträge direkt nach Brüssel gerichtet werden.

Für die Einreichung von Anträgen gelten festgelegte Fristen, wobei es oft mehrere Termine gibt, die sich allerdings für die verschiedenen  Programmbereiche unterscheiden. Die Einreichfristenexterner Link können Sie auf der Website der nationalen Agentur einsehen und dort auch herunterladen.

Da sich die Antragsformulare und Begleitmaterialien oft ändern, bitten wir Sie die Formulare und Dokumenteexterner Link direkt bei der nationalen Agentur herunterzuladen. Derweil finden Sie auf unserer Site, unter Ausschreibungen, Formulare, Dokumenteinterner Link den Ratsbeschluss und das Benutzerhandbuch für Antragsteller als Download.

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Wer berät mich?

Jugend für Europaexterner Link ist die für Deutschland zuständige nationale Agentur für das Aktionsprogramm JUGEND. Sie ist ein wichtiger Ansprechpartner, da sie umfassend über das Programm informiert, bei der  Antragstellung berät und Ihnen auch bei der Projektplanung Hilfe geben kann. Siehe Ansprechpartner, Adressen und Linksinterner Link.

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