Seit Januar 2007, ist das neue Comenius-Programm bis 2013 in Kraft. Bitte klicken Sie ![]()
Bei Comenius geht es um Schulbildung bzw. um Bildung vor der Hochschulausbildung. Neben Schulen, können auch vorschulische oder berufliche Bildungseinrichtungen und Lehrerausbildungseinrichtungen Fördermittel beantragen. Ziel ist es durch europäische Zusammenarbeit und Austausch die Qualität der Schulbildung und Fremdsprachenausbildung zu verbessern sowie Innovation und die „europäische Dimension" in Ausbildungssystemen und -methoden zu fördern.
Das Programm ermöglicht Schulpartnerschaften, in denen Schüler und Lehrer aus mehreren Ländern gemeinsame Projekte erarbeiten. Des weiteren werden Auslandsaufenthalte zur Aus- und Fortbildung von Lehrern und pädagogischem Fachpersonal unterstützt. Gleichzeitig wird die Zusammenarbeit von Ausbildungseinrichtungen zur Verbesserung und Entwicklung von Systemen und Methoden gefördert.
Comenius unterteilt sich in drei Hauptbereiche. Unter den jeweiligen Rubriken, werden die Inhalte und Bewerbungsprozeduren detailliert besprochen:
Auch mit der Initiative "eTwinning" werden Schulpartnerschaften gefördert. Partnerschaften werden über das Internet geknüpft. Das eTwinnig-Praxishandbuch gibt Auskunft über Teilnahmebedingungen. Sie können hier das Buch kostenfrei bestellen oder ![]()
In den Bereichen Comenius 1 und Comenius 3 können grundsätzlich nur Bildungseinrichtungen einen Antrag zur Projektförderung einreichen. Bei Comenius 2 können hingegen auch angehende Lehrer, bereits tätige Lehrer und Fachpersonal Anträge stellen.
Die verschiedenen Comenius-Unterprogramme stellen unterschiedliche Anforderungen, was die notwendige Anzahl von Partnern aus verschiedenen Ländern angeht. Für die Programmschwerpunkte ![]()
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Größere Partnerschaften sind grundsätzlich erstrebenswert, wobei die Anzahl nicht das entscheidende Kriterium ist. Kompetente Partner mit klarem Profil zu haben, ist wichtiger.
Die 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union, hinzu Island, Liechtenstein und Norwegen, sowie die Beitrittskandidaten: Kroatien und Türkei.
Die Höhe der finanziellen Unterstützung und die Dauer von Aktivitäten ist unterschiedlich. Bitte konsultieren Sie den Programmabschnitt Ihres Interesses.
Je nach Aktion und Programmbereich gelten verschiedene Verfahren: Anträge für Comenius 1 gehen bei der zuständigen nationalen Agentur über den Dienstweg der Kultusministerien ein. Die nationale Agentur ist der Pädagogische Ausschtauschdienst der Kultuministerkonferenz (PAD), wobei für Einrichtungen der nichtschulischen Bildung die Carl-Duisberg Gesellschaft zuständig ist. Anträge für Comenius 2 und 3 werden direkt bei der natonalen Agentur eingereicht, die sie ihrerseits an die Europäische Kommission in Brüssel weiterleitet.
Anträge werden im Rahmen der jährlichen Sokrates-Ausschreibung der Europäischen Kommission zu festgelegten Fristen eingereicht. Die jeweils gültige Ausschreibung legt nochmal konkrete Schwerpunkte fest. Die Ausschreibung und ihre Begleitdokumente sollten daher unbedingt eingesehen werden. Interessierte Bildungseinrichtungen sollten auch die Veröffentlichungen und Bekanntgaben der nationalen Agentur und der Kultuministerien verfolgen. Die Ausschreibung und Begleitmaterialien finden Sie unter den jeweiligen Programmabschnitten und unter Ausschreibungen, Dokumente, ![]()
Zur Vorbereitung eines Antrags lohnt es sich, Kontakt mit Schulen aufzunehmen, die schon erfolgreich an Comenius Projekten teilgenommen haben. Gemeinhin berichten Teilnehmer und Organisatoren von Projekten gerne über ihre Erfahrungen.
Die Nationale Agentur für Comenius in Deutschland ist der Pädagogische Austauschdienst der Kultusministerkonferenz ![]()
Achtung:
Für Bildungseinrichtungen aus dem Bereich der Berufsbildung ist die Carl Duisberg ![]()
Ein weiterer wichtiger Ansprechpartner sind die zuständigen Beamten in den Kultusministerien. Siehe Adressen, Ansprechpartner und ![]()
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