Es geht um die Förderung von Auslandsaufenthalten für Auszubildende, Studenten und Hochschulabgänger, junge Arbeitnehmern und Arbeitslose, sowie für Ausbilder, Berufsbildungsverantwortliche und Sozialpartner.
Für Auslandsvermittlungen bestehen verschiedene Kriterien und Verfahren je nach Personenkreis und Zielgruppe. Auch die Finanzierung und Dauer der Aufenthalte hängt vom Bereich ab und schließlich sind die sogenannten Durchführungsstellen, die Interessierten mit Information und Rat zur Seite stehen, jeweils andere. Mehr erfahren Sie in dem Bereich Ihres Intereresses.
In die Mitgliedstaaten der EU (Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Portugal, Schweden und Spanien), nach Island, Liechtenstein und Norwegen sowie in die Länder, die der Europäischen Union neu beigetreten sind: Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowakische Republik, Slowenien. Und beitreten wollen: Rumänien, Bulgarien und die Türkei.