Jugendbegegnungen

Worum geht es?

Es geht um den Austausch von Gruppen Jugendlicher innerhalb und außerhalb der Europäischen Union. Gruppen junger Menschen mit anderen Kulturen aus zwei oder mehr Ländern sollen zusammengeführt werden. Angesprochen sind hier Jugendliche zwischen 15 und 25 Jahren und insbesondere diejenigen, die sonst wenig Gelegenheit zu Austausch und Begegnung haben.

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Wer kann teilnehmen?

An einem Jugendaustausch können Gruppen von Jugendlichen teilnehmen, wobei die Jugenlichen in der Regel zwischen 15 und 25 Jahren alt sein und ihren rechtmäßigen Wohnsitz in einem der Programm- oder Partnerländer haben sollten. In jedem Austauschprojekt gibt es eine Aufnahmegruppe und eine/zwei (Bi-/Trilateral) oder mehrere (Multilateral) Entsendegruppen. In einem ersten Schritt wird eine Gruppe gebildet, die sich mit der Projektidee befasst und sich auf die Gestaltung des Projekts einigt. Der zweite Schritt besteht darin, einen oder mehrere Partner für das Austauschprojekt zu finden. An einem Austauschprojekt muss mindestens ein Mitgliedstaat der Europäischen Union beteiligt sein.

Unser Tipp!

Die nationalen Agenturen helfen bei der Partnersuche!

Speziell für Projekte mit Partnerländern, also für Partnerschaften mit dem Mittelmeerraum, GUS, Südosteuropa und Latinamerika gilt:

Unser Tipp!

Im Zusammenhang mit den Vorbereitung für eine Neuauflage des EuroMed-Programms musste die EU-Kommission aus administrativen Gründen die Förderung von Projekten IN EuroMed-Ländern leider bis auf Weiteres aussetzen.
Damit können zur nächsten Antragsfrist, 01.02.2005, nur noch Projekte mit Partnern aus der EuroMed-Region gefördert werden, die in einem EU-Mitgliedsland stattfinden. Die TeilnehmerInnen aus EuroMed-Ländern werden im Rahmen solcher Projekte aber weiterhin gefördert.

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Finanzielle Unterstützung und Dauer

Ein Jugendaustausch sollte ausschließlich An- und Abreise zwischen sechs und 21 Tagen dauern. Die Förderung wird nicht für die gesamten Projektkosten ausreichen, beinhaltet aber Mittel für folgende Posten:

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Wie bewerbe ich mich?

Entsende- und Aufnahmegruppen müssen getrennte Projektanträge bei ihren jeweiligen Nationalen Agenturen stellen. Bei einem Projekt, dass Teilnehmer aus mehereren Ländern an einem oder mehreren Orten zusammenbringt, muss sich die Aufnahmegruppe (koordinierende Gruppe) im Namen sämtlicher Partner bei ihrer Nationalen Agentur bewerben. Es gilt aber, sich im konkreten Projektfall detailliert bei der nationalen Agenturexterner Link beraten zu lassen, da Abweichungen in den Verfahren für bestimmte Projekttypen möglich sind. Europäische Jugendorganisationen, die in einem Programmland ihren Sitz haben und Niederlassungen in mindestens acht Programmländern haben, können sich direkt bei der Europäischen Kommission bewerben.

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Wer berät mich? Worauf gilt es zu achten?

Die nationale Agentur Jugend für Europaexterner Link ist zentraler Ansprechpartner. Sie informiert, gibt Rat und berät auch bei der Antragstellung. Bitte beachten Sie die festgelegten Fristen zur Einreichung von Anträgen. Ein Überblick der Antragstermine finden Sie direkt bei der nationalen Agenturexterner Link. Da sich die Antragsformulare und Begleitmaterialien oft ändern, sollten sie direkt bei der nationalen Agentur eingesehen bzw. heruntergeladen werden. Mehr dazu unter Ansprechpartner, Adressen und Linksinterner Link.

Bitte beachten Sie, dass Projekte, in denen Partnergruppen aus mehr als zwei Länder zusammenkommen (trilaterale und multilaterale Projekte), Vorrang haben.

Unser Tipp!

Sehen Sie sich Projektbeispieleexterner Link an! Unter Ansprechpartner, Adressen und Linksinterner Link finden Sie Webressourcen dazu. Viele Projektthemen sind möglich: Musik, Film, lokales Kulturerbe, Umwelt, Informationstechnologie, Fremdenfeindlichkeit und vieles mehr.

Nicht förderbar sind  Gründungsversammlungen von Organisationen, Urlaubsreisen, Sprachkurse, Austausch von Schulklassen, Studienreisen, Auftrittsreisen, Wettbewerbe, Austauschaktivitäten, die als Tourismus eingestuft werden können oder einem Gewinnzweck dienen.

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