Europäischer Freiwilligendienst

Ausschreibung: Europäsicher Freiwilligendienst

Unser Tipp!

Achtung: Neue Ausschreibung für Aktionen, die von ehemaligen Teilnehmern des Europäischen Freiwilligendienstes durchgeführt werden. Der Abgabetermin für den Antrag ist der 6. Juni 2005. Die Ausschreibung finden Sie anbei.

PDF-Datei Europäischer Freiwilligendienst2005
(Download als PDF-Datei, Größe: ca. 88 KB)

Worum geht es?

Mit dem Europäischen Freiwilligendienst können junge Leute als Freiwillige für 3 Wochen bis 12 Monaten ins Ausland gehen und in Bereichen wie Entwicklungshilfe, Umweltschutz, Kunst und Kultur, Aktivitäten mit Kindern, Jugendlichen oder älteren Menschen, Kulturerbe oder Sport tätig zu werden. Teilnehmer am Programm gehen nicht als Arbeitnehmer oder Zivildienstleistender ins Ausland, auch nicht als professionelle Erzieher oder Betreuer, sondern als Freiwillige/r auf Taschengeldbasis und auf begrenzte Zeit.

zum Seitenanfang

Wer kann teilnehmen?

Der Europäische Freiwilligendienst steht allen Jugendlichen offen, die ihren gesetzlichen Wohnsitz in einem Programmland oder in einem zum Programm zugelassenen Drittland haben und zwischen 18 und 25 Jahren alt sind. Was das Höchstalter anbelangt, so können bei benachteiligten Jugendlichen in begründeten Fällen bestimmte Ausnahmen gemacht werden, über die von Fall zu Fall entschieden wird.

Die jugendliche Teilnehmer werden von einer Organisation entsandt und von einer Partnerorganisation vor Ort aufgenommen ("Entsendeorganisation" und "Aufnahmeorganisation"). Es kann sich dabei um eine Nichtregierungsorganisation, eine Vereinigung, eine lokale Behörde oder eine lokale Initiative ohne Gewinnzweck handeln. Die Partnerländer des Mittelmeerraums nehmen am Freiwiligendienst teil. Lediglich die sogenannten "Europaweiten Projekte" sind auf die Länder Europas beschränkt. Es geht dabei um Projekte, die sich auf mindestens 6 Programmländer erstrecken.

Unser Tipp!

Für Projekte mit den Partnerländern (EuroMed/GUS/Südosteuropa/Latinamerika) gelten teilweise andere Verfahren. Bitte erkundigen Sie sich bei der nationalen Agenturexterner Link über Einzelheiten. 

zum Seitenanfang

Finanzielle Unterstützung

Mit den von der EU gewährten Zuschüssen, werden nicht die gesamten Projektkosten gedeckt. Beiträge der Entsende- und Aufnahmeorganisationen in Geld- oder Sachleistungen sind erforderlich, um die Gesamtkosten des Projekts zu decken. Während die EU für Reisekosten, Visa, Impfungen und Taschengeld für die Freiwilligen aufkommt, müssen Entsendeorganisation und Aufnahmeorganisation für die Vorbereitung, Sprachausbildung und Unterbringung sorgen. Im Benutzerhandbuch der Europäischen Kommission sind die Beiträge und die Pflichten der Entsendeorganisation im Detail aufgeführt. Siehe Ausschreibungen, Formulare, Dokumenteinterner Link.

zum Seitenanfang

Die Bewerbung für Jugendliche

Für die Antragstellung am Europäischen Freiwilligendienst ist eine Partnerschaft zwischen dem / der Freiwilligen und einer Entsendeorganisation,sowie einer aufnehmenden Organisation erforderlich. In den meisten Fällen ergreifen die Freiwilligen selbst die Initiative, indem sie Kontakt zur Entsendeorganisation und manchmal auch zur Aufnahmeorganisation aufnehmen. Der erste Schritt besteht also darin, eine Organisation zu finden, mit der man seine Tätigkeit im Ausland planen und organisieren kann.

Wer sich für das Programm interessiert ist allerdings nicht alleine gestellt, sondern kann sich bei der nationalen Agentur beraten lassen. Sie unterhält auch eine Datenbank offiziell zugelassener Aufnahmeorganisationen.

Bewerbung für Organisationen

Die überwiegende Mehrheit der Freiwilligendienstprojekte sind bilateral, d.h. sie werden zwischen zwei Ländern oder Organisationen durchgeführt. Diese Projekte, die zwei Länder einbeziehen, werden direkt von den nationalen Agenturen in den Programmländern abgewickelt. Vertragspartner müssen deswegen ihre Anträge auf finanzielle Unterstützung bei ihren zuständigen Nationalen Agenturen einreichen.

Anders bei den Europaweiten Projekten (Austausch über Organisationen aus mehreren Ländern, die sich an bestimmten Projekten beteiligen bzw. sie organisieren): Bei solchen Projekten sind Anträge direkt an die Europäische Kommission in Brüssel zu richten.

zum Seitenanfang

Wer berät mich?

Zentraler Ansprechpartner ist die nationale Agentur Jugend für Europaexterner Link. Sie informiert über Verfahren, berät bei der Planung eines Projektes, vermittelt Organisationen und unterhält Datenbanken zur Partnersuche. Siehe Ansprechpartner, Adressen und Linksinterner Link.

zum Seitenanfang
Unser Tipp!

Nachdem eine Partnerschaft vereinbart ist, sollten die Entsendeorganisation und die zugelassene Aufnahmeorganisation ihre jeweiligen Anträge auf Zuschüsse vorbereiten und die Ausfüllung der Formulare abstimmen bzw. gemeinsam angehen. Bitte beachten Sie die Fristen für Anträge.

zum Seitenanfang