Aktion 5: Unterstützende Maßnahmen
Worum geht es?
Bei den "Unterstützenden Maßnahmen" (auch Flankierende Maßnahmen genannt) geht es um Massnahmen, die der Weiterentwicklung und Verbesserung der anderen Programmbereiche bzw. ihrer Angebote dienen: Projekte, die die Aktionen der anderen Bereiche unterstützen oder methodisch weiterentwickeln. Angesprochen sind alldiejenigen, die im Bereich der internationalen Jugendarbeit tätig sind und ihrer eigene Kompetenz ausbauen wollen, wie zum Beispiel Betreuer oder Mitarbeiter von Jugendorganisationen, aber auch Gruppen Jugendlicher selbst. Dazu gehört, Erfahrungen an andere weiterzuvermitteln oder selber aus interkulturellem Austausch zu lernen, um Jugendlichen besser zur Seite stehen zu können.
Besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf Aktivitäten, die eine Kontaktaufnahme zu Partnern aus anderen Ländern ermöglichen oder bestehende Partnerschaften intensivieren und ausbauen. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Entwicklung von Strategien und Methoden, um neue Zielgruppen anzusprechen und sie zu einer Beteiligung am Jugendprogramm zu animieren.
Großprojekte
Zu der Aktion Unterstützende Massnahmen gehören auch die sogenannten Großprojekte
.(bzw. X-large oder Large Scale) Dabei geht es um langfristige innovative Projekte, deren genauen Themenbereiche und Kriterien durch jährliche Ausschreibungen der Europäischen Kommission vorgegeben werden. Sie unterliegen auch anderen Antragsverfahren und werden daher getrennt behandelt.
Die Aktivitäten und wer teilnehmen kann
- Praktische Schulungserfahrung (Job shadowing) Im Rahmen dieser Aktivität können Jugendbetreuer für einen beschränkten Zeitraum in einer Partnerorganisation arbeiten, um die Fähigkeiten erwerben, die erforderlich sind, um ein grenzüberschreitendes Projekt zu organisieren.Teilnehmen können: JugendleiterInnen, ProjektleiterInnen oder OrganisatorInnen, TrainerInnen
- Projektvorbereitender Besuch Bei solchen Besuchen können die Projektleiter ein Projektkonzept diskutieren, bevor sie im Rahmen der Aktionen 1 oder 2 ein Projekt beantragen.Teilnehmen können: ProjektleiterInnen oder OrganisatorInnen, JugendleiterInnen, Jugendliche. Bis zu zwei Vertreter pro Partner/Organisation.
- Partner - und Kontaktseminare Zum Ausbau von Kontakten oder zum Aufbau europäischer Kontakte. Wer mit seinen Partnern z.B. eher im Bereich LEONARDO tätig ist und die internationalen Kontakte auch auf den außerschulischen Bereich ausweiten will, kann hier auch mitmachen. Teilnehmen können: JugendleiterInnen, ProjektleiterInnen oder OrganisatorInnen, TrainerInnen, BildungsexpertInnen
- Kurzstudienreisen, insbesondere um mehr über Methoden der Jugendarbeit und der Jugendpolitik in anderen Ländern zu erfahren. Kurzstudienreisen müssen einen konkreten Bezug zum EU-Aktionsprogramm JUGEND haben.Teilnehmen können: JugendleiterInnen, ProjektleiterInnen oder OrganisatorInnen, TrainerInnen, BildungsexpertInnen.
- Seminare Auch hier geht es um Erfahrungsaustausch und die Verbreitung bewährter Methoden. Ebenfalls: Entwicklung von Maßnahmen für das das Programm JUGEND und die Jugendpolitik.Teilnehmen können: Jugendliche, JugendleiterInnen, ProjektleiterInnen oder OrganisatorInnen, TrainerInnen, BildungsexpertInnen.
- Trainingskurse für JugendbetreuerInnen und andere Fachkräfte, die im Rahmen von Jugendbegegnungen, Europäischem Freiwilligendienst oder Jugendinitiativen mit Jugendlichen arbeiten. Gefördert werden u.a. auch Maßnahmen zur Qualifizierung der Akteure im Europäischen Freiwilligendienst. Teilnehmen können: JugendleiterInnen, ProjektleiterInnen oder OrganisatorInnen, TrainerInnen.
- Jugendinformation: Erstellung und Entwicklung von Materialien zur Information von Jugendlichen und zur Planung und Durchführung von Informationskampagnen. Auch: Entwicklung von Strategien zur Verbreitung von Information. Teilnehmen können: Jugendliche, JugendleiterInnen, ProjektleiterInnen.
- Grenzüberschreitende Partnerschaften und Netze zum Aufbau langfristiger Partnerschaften. Teilnehmen können gemeinnützige Organisationen sowie öffentliche Einrichtungen mit Erfahrung in Jugendarbeit und außerschulischer Bildung
- Unterstützung für Qualität und Innovation Diese Aktivität dient dazu, benachteiligte Jugendliche auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene in das Aktionsprogramm JUGEND einzubinden. Teilnehmen können: Jugendliche, JugendleiterInnen, ProjektleiterInnen.
SALTO
... steht für "Support for Advanced Learning &Training Opportunities" für das JUGEND- Programm. Das Ziel dieser SALTO-Zentren ist die Verbesserung der Qualität der Projekte des JUGEND- Programms durch die Organisation von spezialisierten Trainingskursen und die Koordination dieser Seminare im Netzwerk der National Agenturen. Jedes Jahr werden mehrere Trainingskurse zu unterschiedlichen thematischen Schwerpunkten angeboten.
Schauen Sie unbedingt auf die SALTO Webseite
vorbei, wenn Sie auf der Suche nach qualitative Trainingskurse, professionellen Trainern oder erprobte Techniken für einen eigenen Trainingskurs sind.
Welche Länder können teilnehmen?
Die Aktivitäten können in jedem am Projekt beteiligten Land stattfinden. Allgemein gilt: Organisationen ohne Gewinnzweck und staatliche Behörden mit Erfahrung in Jugendangelegenheiten und in der nicht formalen Bildung sowie Gruppen junger Menschen, die gemeinsam ein Projekt durchführen möchten, können sich bewerben.
Finanzielle Unterstützung und Dauer
Die Berechnung des Gemeinschaftszuschusses erfolgt auf Grundlage der tatsächlichen Reisekosten. Für alle anderen Projektkosten werden Festbeträge zur Verfügung gestellt. Dazu kommen Pauschalbeträge pro Teilnehmer und Tag. Die Finanzierung und Dauer der Aufenthalte hängt stark von der Art der Aktivität ab. Die genauen Mindest- und Hochsätze für die einzelnen Aktivitäten stellt die nationale Agentur zur Verfügung.
Wie bewerbe ich mich?
Eine der Partnerorganisationen übernimmt die Beantragung des Projekts. Sie ist auch für die Antragstellung zuständig und zwar bei der nationalen Agentur in ihrem Land. Europäische Jugendorganisationen, die in einem der Programmländer ansässig sind und Zweigstellen in mindestens acht Programmländern unterhalten, können sich direkt an die Europäische Kommission oder über eine der nationalen Zweigstellen an die zuständige Nationale Agentur wenden.
In Deutschland ist die nationale Agentur Jugend für Europa
zuständig. Sie informiert über die Aktion und berät auch bei der Antragstellung. Siehe Ansprechpartner, Adressen und Links
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