Aktion 5: Unterstützende Maßnahmen

Worum geht es?

Bei den "Unterstützenden Maßnahmen" (auch Flankierende Maßnahmen genannt) geht es um Massnahmen, die der Weiterentwicklung und Verbesserung der anderen Programmbereiche bzw. ihrer Angebote dienen: Projekte, die die Aktionen der anderen Bereiche unterstützen oder methodisch weiterentwickeln. Angesprochen sind alldiejenigen, die im Bereich der internationalen Jugendarbeit tätig sind und ihrer eigene Kompetenz ausbauen wollen, wie zum Beispiel Betreuer oder Mitarbeiter von Jugendorganisationen, aber auch Gruppen Jugendlicher selbst. Dazu gehört, Erfahrungen an andere weiterzuvermitteln oder selber aus interkulturellem Austausch zu lernen, um Jugendlichen besser zur Seite stehen zu können.

Besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf Aktivitäten, die eine Kontaktaufnahme zu Partnern aus anderen Ländern ermöglichen oder bestehende Partnerschaften intensivieren und ausbauen. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Entwicklung von Strategien und Methoden, um neue Zielgruppen anzusprechen und sie zu einer Beteiligung am Jugendprogramm zu animieren.

Großprojekte

Hier geht's zu den Großprojekten

Zu der Aktion Unterstützende Massnahmen gehören auch die sogenannten Großprojekteinterner Link.(bzw. X-large oder Large Scale) Dabei geht es um langfristige innovative Projekte, deren genauen Themenbereiche und Kriterien durch jährliche Ausschreibungen der Europäischen Kommission vorgegeben werden. Sie unterliegen auch anderen Antragsverfahren und werden daher getrennt behandelt.

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Die Aktivitäten und wer teilnehmen kann

Unser Tipp!

SALTO
... steht für "Support for Advanced Learning &Training Opportunities" für das JUGEND- Programm. Das Ziel dieser SALTO-Zentren ist die Verbesserung der Qualität der Projekte des JUGEND- Programms durch die Organisation von spezialisierten Trainingskursen und die Koordination dieser Seminare im Netzwerk der National Agenturen. Jedes Jahr werden mehrere Trainingskurse zu unterschiedlichen thematischen Schwerpunkten angeboten.
Schauen Sie unbedingt auf die SALTO Webseiteexterner Link vorbei, wenn Sie auf der Suche nach qualitative Trainingskurse, professionellen Trainern oder erprobte Techniken für einen eigenen Trainingskurs sind.

Welche Länder können teilnehmen?

Die Aktivitäten können in jedem am Projekt beteiligten Land stattfinden. Allgemein gilt: Organisationen ohne Gewinnzweck und staatliche Behörden mit Erfahrung in Jugendangelegenheiten und in der nicht formalen Bildung sowie Gruppen junger Menschen, die gemeinsam ein Projekt durchführen möchten, können sich bewerben.

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Finanzielle Unterstützung und Dauer

Die Berechnung des Gemeinschaftszuschusses erfolgt auf Grundlage der tatsächlichen Reisekosten. Für alle anderen Projektkosten werden Festbeträge zur Verfügung gestellt. Dazu kommen Pauschalbeträge pro Teilnehmer und Tag. Die Finanzierung und Dauer der Aufenthalte hängt stark von der Art der Aktivität ab. Die genauen Mindest- und Hochsätze für die einzelnen Aktivitäten stellt die nationale Agentur zur Verfügung.

Wie bewerbe ich mich?

Eine der Partnerorganisationen übernimmt die Beantragung des Projekts. Sie ist auch für die Antragstellung zuständig und zwar bei der nationalen Agentur in ihrem Land. Europäische Jugendorganisationen, die in einem der Programmländer ansässig sind und Zweigstellen in mindestens acht Programmländern unterhalten, können sich direkt an die Europäische Kommission oder über eine der nationalen Zweigstellen an die zuständige Nationale Agentur wenden.

In Deutschland ist die nationale Agentur Jugend für Europaexterner Link zuständig. Sie informiert über die Aktion und berät auch bei der Antragstellung. Siehe Ansprechpartner, Adressen und Linksinterner Link.

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