Individuelle Mobilitätszuschüsse (IMG)
Worum geht es?
Bei den individuellen Mobilitätszuschüssen handelt es sich um eine ergänzende Maßnahme im Rahmen des Tempus Programms. Akademischen Mitarbeitern und Verwaltungspersonal aus den Partnerländern wird die Möglichkeit gegeben, zu Studienzwecken oder zur Vorbereitung eines Projektes einen Aufenthalt an einer Einrichtungen innerhalb der Europäischen Union finanziert zu bekommen bzw. eine Veranstaltung in einem an Tempus teilnehmenden Land zu besuchen.
Drei Zuschusstypen
- Typ 1 - Vorbereitung eines Gemeinsamen Europäischen Projekts: Bewerbern wird die Möglichkeit zu Vorbereitungstreffen innerhalb der Europäischen Union gegeben. Dabei sollte es um die Vorbereitung eines Gemeinsamen Europäischen Projekts gehen. Bewerber müssen vorherige Arbeitskontakte mit den zu besuchenden Institutionen innerhalb der EU nachweisen, wobei auch angegeben werden muss, wie und weswegen diese Organisationen ausgewählt wurden. Die offizielle Einladung der EU-Gastegber-Einrichtung muss der Bewerbung beigelegt werden.
- Typ 2 - Teilnahme an einer Veranstaltung: Bewerbern aus den Partnerländern wird die Möglichkeit zur Teilnahme einer konkreten Veranstaltung in der EU gegeben - ein Seminar, eine Konferenz, ein Workshop mit inhaltlichem Bezug zu Hochschulreformen. Das Programm der Veranstaltung muss der Bewerbung beiliegen und es muss herausgestellt werden, inwieweit die Teilnehme für den Bewerber und seine Einrichtung wertvoll sein wird. Es werden lediglich Reise- und Unterbringungskosten erstattet.
- Typ 3 - Studienreisen und -kurse / Verbreitung bewährter Praxis: Hier sind auch Auslandsaufenthalte in den Partnerländern von Bewerbern aus der EU möglich. Weiterbildungs- bzw. Studienkurse werden allerdings nur Bewerbern aus den Partnerländern für einen Aufenthalt in der EU ermöglicht. Die Studienreisen müssen zu der Entwicklung von Unterrichtsmaterialien führen oder der Reform von Lehrplänen dienen. Studien- bzw. Weiterbildungskurse müssen auf die Bedürfnisse des Systems im Partnerland ausgerichtet sein.
Wer kann mitmachen?
Bewerber müssen offizielle Mitarbeiter einer Einrichtung im Bereich der höheren Bildung sein. Lehrpersonal, Assistenten, aber auch Vertreter von Studentenorganisationen oder -verbänden, ebenso wie Verwaltungspersonal. Die Aktion richtet sich auch Beamnte relevanter Ministerien und andere Bildungsexperten.
Finanzierung und Dauer
Die Gesamtzahl der zu vergebenden Zuschüsse hängt vom für das jeweils betroffene Partnerland vorgesehen Budget ab.
Die Dauer der Aufenthalte und Typ 1 und 2 beträgt mindestens eine Woche und höchstens zwei Wochen. Für Typ 3 gilt ein Mindestdauer von einer Woche und eine Höchstdauer von acht Wochen.
Bei den Individuellen Mobilitätszuschüssen handelt es sich um einen Fixzuschuss. Die Höhe wird aufgrund der zu erwartenden Reisekosten und der vorgesehen Dauer errechnet. Die Unterbringungskosten sind dabei auf 700 Euro pro Woche begrenzt und dürfen 5.000 Euro bei einem achtwöchigen Aufenthalt nicht überschreiten.
Bewerbungsverfahren
Ein individuelles Mobilitätsstipendium für Lehrpersonal wird von demjenigen beantragt, der reisen möchte. Eine Einladung der zu besuchenden Einrichtung ist beizufügen.
Bewerbungen von Studenten werden über deren Hochschule eingereicht. Die Hochschule muss sich bereits an einem Tempus-Projekt beteiligen.
Wer berät mich? Worauf gilt zu achten?
Zentraler Ansprechpartner im Land ist der sogenannte Tempus National Contact Point. In Deutschland ist dies der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD)
. Vor Ort, an der Uni, kann mich sich auch bei den Tempus-Koordinatoren der Hochschulen
informieren.
Während die Europäische Kommission grundsätzlich für Tempus verantwortlich ist, bietet vor allem die European Training Foundation
(Europäische Stiftung für Berufsbildung in Turin) Beratung und technische Hilfe. Bei ihr gehen auch die Anträge ein. Detaillierte Adressen finden sich unter Ansprechpartner, Adressen und Links
.