In diesem Unterprogramm - offiziell als "Multilaterale Schulpartnerschaften im Rahmen europäischer Bildungsprojekte" bezeichnet - werden Partnerschaften zwischen Bildungseineinrichtungen zu selbstgewählten, fachübergreifenden Themen mit europäischem Bezug gefördert. Die Themen sollen Lehrer und Schüler aus verschiedenen Fachrichtungen und Altersklassen zur Teilnahme an Projekten anregen und motivieren.
Beispielweise erlaubt ein Thema wie „Europäische Kirchen und Dome", die Integration des Themas in verschiedene Lehrpläne, sei es Geschichte, Mathematik oder Kunst. Die Partnerschulen bearbeiten gemeinsam das Thema. Der Austausch von Informationen und Zusammenarbeit zwischen den Schülern und Lehrern aus verschiedenen Ländern soll helfen, Denk- und Lebensweisen anderer Kulturen besser verstehen.
Grundbedingung für die Förderung eines Schulprojekts ist die Teilnahme von mindestens drei Bildungseinrichtungen aus drei verschiedenen Ländern. Dabei wird Wert darauf gelegt, dass nicht mehr als zwei Einrichtungen aus dem gleichen Land teilnehmen und die Auswahl der Teilnehmerländer geografisch ausgewogen ist.
Unter Bildungseinrichtungen sind vorschulische Einrichtungen, öffentliche Schulen sowie staatlich anerkannte und geförderte Schulen aller Schulformen und -stufen zu verstehen.
Die 25 Mitgliedstaaten der Europäischen Union, hinzu Island, Liechtenstein und Norwegen, sowie die 3 Beitrittskandidaten: Bulgarien, Rumänien und Türkei.
Schulen erhalten für maximal drei aufeinander folgende Jahre einen Grundbetrag für Projektkosten:
Hinzu kommt die Möglichkeit, Zuschüsse für einen vorbereitenden Besuch zur Planung eines Projekts zu erhalten. Hier werden Fahrt- und Unterhaltskosten unterstützt.
Für die Betreuung und die Annahme der Anträge ist in Deutschland der Pädagogische Austauschdienst der Kultusministerkonferenz (PAD) zuständig. Schulen reichen ihre Anträge auf Projektzuschüsse auf dem Dienstweg beim PAD ein. Einreichtermin beim PAD ist dabei der 1. Februar. Vier Wochen vor diesem Termin sollten Ihre Anträge dem zuständigen Sachbearbeiter im Kultusministerium vorliegen. Achten Sie jedoch unbedingt auf die landesinternen Fristsetzungen der Kultusministerien in den Amtsblättern.
Anträge auf vorbereitende Besuche müssen vor der Antragstellung für das eigentliche Projekt auf dem Dienstweg eingereicht werden und spätestens vier Wochen vor dem geplanten Besuch bei PAD vorliegen.
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Es ist auf jeden Fall sinnvoll, Kontakt mit Einrichtungen und Personen aufzunehmen, die bereits ein Projekt durchgeführt haben. Bestellen Sie das Comenius 1- Handbuch beim ![]()
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