Comenius 1- Fremdsprachenprojekte

Worum geht es?

In diesem Unterprogramm steht der Einsatz von Fremdsprachen im Mittelpunkt. Teilnehmer aus verschiedenen Ländern und Einrichtungen - sowohl Lehrer als auch Schüler - erarbeiten ein Produkt, beispielsweise ein Theaterstück, eine Website, eine CD-Rom oder eine Schülerzeitung in eine ausgewählten Sprache. Themen sollten allgemein einen Bezug zur Ausbildung haben, ansonsten aber können Schüler und Lehrer ihrer Phantasie in der Vorbereitungsphase freien Lauf lassen. Allerdings wird auf die tatsächliche Mitarbeit von Schülern wertgelegt. Projekten, die sich mit weniger verbreiteten Sprachen befassen, haben besondere Priorität. Die Teilnehmer (Mindestanzahl 10, älter als 14 Jahre) besuchen sich gegenseitig und verbringen mindestens 14 Tage in der Partnereinrichtung.

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Wer kann teilnehmen? 

Allgemein bildende und berufsbildende Schulen, Kammern, Bildungsträger der Wirtschaft und Berufsbildungswerke können teilnehmen und Anträge einreichen. Grundbedingung ist die Zusammenarbeit von mindestens zwei Bildungseinrichtungen aus zwei Ländern.

Die Teilnehmer müssen zumindest die Grundbegriffe der Partnersprache beherrschen: Ist die Sprache des Partnerlandes nicht Teil des Lehrplanes, muss vor dem Ausstausch eine 20-40 stündige Einführung erfolgen, für die zusätzliche Fördermittel beantragt werden können. Anträge werden über den Dienstweg  beim PADexterner Link, der nationalen Agentur, eingereicht.

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Welche Länder können teilnehmen?

Die 25 Mitgliedstaaten der Europäischen Union, hinzu Island, Liechtenstein und Norwegen, sowie die 3 Beitrittskandidaten: Bulgarien, Rumänien und die Türkei.

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Finanzierung und Dauer

Die Dauer eines Projektes beträgt in der Regel ein Schuljahr. Finanziert wird ein Grundbetrag für Projektkosten von 1.500 Euro pro teilnehmende Schule. Hinzu können 500 Euro für die sprachliche Vorbereitung kommen. Fahr- und Unterkunftkosten werden zusätzlich unterstützt, unterliegen aber variablen Beträgen.

Für vorbereitende Besuche, d.h. für einen Besuch im Ausland zwecks Vorbereitung und Planung des Projektes, können Zuschüsse zu Fahrkosten und Aufenthaltskosten gegeben werden. Anträge hierfür werden getrennt gestellt.

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Wie werden Anträge gestellt?

Schulen stellen den Antrag über den Dienstweg und gelangen so an den PAD, der die Anträge betreut. Anträge berufsbildender Einrichtungen werden der Carl-Duisberg Gesellschaft übermittelt. Es gilt, die gültige Ausschreibung, Leitfäden für Antragsteller und andere Antragsbegleitunterlagen genau zu studieren und die vorgegebenen Verfahren und Kriterien einzuhalten. Siehe Ausschreibungen, Formulare, Dokumenteinterner Link

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Wer berät mich?

Die jeweils zuständige Agentur informiert, berät bei der Antragstellung und kann auch bei der Partnersuche behilflich sein. Für Schulen ist dies der PAD, für berufsbildende Einrichtungen die Carl-Duisberg Gesellschaft. Siehe Ansprechpartner, Adressen und Linksinterner Link.

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