Comenius 1- Schulentwicklungsprojekte

Worum geht es?

Es geht um die Zusammenarbeit von Schulen und Lehrern: Projekte beschäftigen sich mit Fragen des Schulmanagements, des Kennenlernens anderer pädagogischer Ansätze und mit Schulentwicklungs-strategien. Ziel ist die Erstellung von praxisnahen Lösungen und Materialen, die sich später europaweit verbreiten lassen.

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Wer kann ein Projekt einreichen?

Teilnehmen können vorschulische Einrichtungen, öffentliche Schulen sowie staatlich anerkannte und geförderte Schulen aller Schulformen und -stufen.Grundbedingung für die Förderung eines Schulprojektes ist die Teilnahme von mindestens drei Bildungseinrichtungen aus drei verschiedenen Teilnehmerländern. Dabei wird Wert darauf gelegt, dass nicht mehr als zwei Einrichtungen aus dem gleichen Land kommen und die Auswahl der Teilnehmerländer geografisch ausgewogen ist. 

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Welche Länder machen mit?

Die 25 Mitgliedstaaten der Europäischen Union, hinzu Island, Liechtenstein und Norwegen, sowie 3 Beitrittskandidaten: Bulgarien, Rumänien und die Türkei.

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Finanzierung und Dauer

Schulen erhalten für maximal drei aufeinander folgende Jahre einen Grundbetrag für Projektkosten. Die Schule, die die Koordinierungsarbeit übernimmt, erhält 2.000 Euro pro Jahr; Schulen, die als Projektpartner teilnehmen, erhalten 1.500 Euro pro Jahr. Zusätzlich erhalten Schulen je nach verfügbaren Mitteln einen variablen Betrag für Auslandsaufenthalte von Lehrkräften und beteiligten Schülern. 

Für vorbereitende Besuche, d.h. für einen Besuch im Ausland zwecks Vorbereitung und Planung des Projektes, können Zuschüsse zu Fahrkosten und Aufenthaltskosten gegeben werden. Anträge hierfür werden getrennt gestellt.

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Wie werden Anträge gestellt?

Für die Betreuung und  die Annahme der Anträge ist in Deutschland der Pädagogische Austauschdienst der Kultusministerkonferenz (PAD)externer Link zuständig. Schulen reichen ihre Anträge auf Projektzuschüsse auf dem Dienstweg beim PAD ein. Einreichtermin beim PAD ist dabei der 1. Februar. Vier Wochen vor diesem Termin sollten Ihre Anträge dem zuständigen Sachbearbeiter im Kultusministerium vorliegen. Achten Sie jedoch unbedingt auf die landesinternen Fristsetzungen der Kultusministerien in den Amtsblättern.

Anträge auf vorbereitende Besuche müssen vor der Antragstellung für das eigentliche Projekt auf dem Dienstweg eingereicht werden und spätestens vier Wochen vor dem geplanten Besuch bei PAD vorliegen.

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Wer berät mich? Worauf gilt es zu achten?

Unser Tipp!

Man sollte sich unbedingt frühzeitig mit dem PADexterner Link, der nationalen Agentur, in Verbindung setzen, um sich über die Vorgehensweise im Detail beraten zu lassen. Zudem kann die nationale Agentur hilfreiche Tipps zur Partnersuche und Projektvorbereitung geben. Bestellen Sie das Comenius 1 - Handbuch beim PAD.externer Link Informationen erhalten Sie auch bei dem zuständigen Kultusministerium. Siehe Ansprechpartner, Adressen und Linksinterner Link.

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