Comenius 2.1- EU-Kooperationsprojekte der Lehreraus- und Fortbildung

Worum geht es?

Es geht um Zusammenarbeit von in der Aus- und Fortbildung tätigen Bildungseinrichtungen und Personen: Projekte beschäftigen sich mit der Erstellung von Lehrplänen, Lehrgängen und Modulen, die für die Ausbildung des Schulpersonals eingesetzt werden.

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Wer kann ein Projekt einreichen?

Grundbedingung für die Förderung ist die Teilnahme von mindestens einer Bildungseinrichtung bzw. Organisation aus insgesamt mindestens drei verschiedenen Teilnehmerländern. Mindestens eine Einrichtung sollte dabei aus dem Bereich der Lehrer aus- und Fortbildung kommen. Teilnehmen können: 

Nichtstaatliche bzw. nicht staatlich anerkannte Einrichtungen müssen nachweisen, dass sie relevante Erfahrungen in der schulbezogenen Fortbildung von Lehrkräften bzw. anderen schulpädagogischen Fachkräften haben.

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Welche Länder können teilnehmen?

Die 25 Mitgliedstaaten der Europäischen Union, hinzu Island, Liechtenstein und Norwegen, sowie die 3 Beitrittskandidaten: Bulgarien, Rumänien und die Türkei.

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Finanzierung und Dauer

Für maximal drei aufeinanderfolgende Jahre wird ein variabler Zuschuss für Projekte gegeben, wobei genaue Sätze und zu erwartende Zuschüsse bei der nationalen Agentur erfragt werden müssen.

Für vorbereitende Besuche, d.h. für einen Besuch im Ausland zwecks Vorbereitung und Planung des Projektes, können Zuschüsse zu Fahrkosten und Aufenthaltskosten gegeben werden. Anträge hierfür werden getrennt gestellt.

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Wie werden Anträge gestellt?

Anträge werden direkt an die Europäische Kommission in Brüssel gesandt, wobei eine Kopie des Antrags an den Pädagogische Austauschdienst der Kultusministerkonferenz (PAD) gerichtet werden muss. Es gilt die Ausschreibung und Leitfäden für Antragsteller zu studieren und die dort festgelegten Details und Kriterien genau zu beachten - siehe Ausschreibungen, Formulare, Dokumenteinterner Link. Die Frist für den Antragseingang ist sowohl beim PAD, als auch bei der Kommission der 1. März, wobei die landesinternen Fristsetzungen der Kultuministerien beachtet werden müssen. Anträge stehen laut Informationen der PAD ab ende Januar 2005 zur Verfügung. 

Anträge auf vorbereitende Besuche zur Anbahnung einer Partnerschaft müssen sowohl direkt beim PAD als auch auf dem Dienstweg eingereicht werden und sechs Wochen vor dem geplanten Besuch beim zuständigen Kultusministerium vorliegen.

Wer berät mich? Worauf gilt zu achten?

Die nationale Agentur, der Pädagogische Austauschdienst der Kultusministerkonferenz (PAD) ist nicht nur für die Erstauswahl von Projekten zuständig, sondern berät auch bei der Antragstellung und informiert natürlich umfassend über Möglichkeiten und Vorgehensweisen. Die Adresse, sowie weitere Tipps und Links zur Auffindung von Projektbeispielen oder zur Partnersuche finden Sie unter Ansprechpartner, Adressen und Linksinterner Link.

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