Comenius 2.2a - Studienaufenthalte und Praktika für angehende Lehrer

Worum geht es?

Angehenden Lehrern wird ermöglicht bis zu zehn Wochen in einem Land zu unterrichten und das dortige Ausbildungssyteme kennenzulernen.  An diesem Unterprogramm können nur angehende Lehrer teilnehmen, deren Ausbildungseinrichtung an einem europäischen Kooperationsprojekt zur Lehrausbildung (Comenius 2.1)interner Link beteiligt ist.

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Wer kann ein Projekt einreichen?

Angehende Lehrkräfte, deren Ausbildungsreinrichtung an einem europäischen Kooperationsprojekt zur Lehrerausbildung unter COMENIUS 2.1 beteiligt ist.

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Welche Länder machen mit?

Die 25 Mitgliedstaaten der Europäischen Union, hinzu Island, Liechtenstein und Norwegen, sowie die 3 Beitrittskandidaten: Bulgarien, Rumänien und die Türkei.

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Finanzierung und Dauer

Der Aufenthalt kann bis zu zehn Wochen dauern. Antragsteller erhalten einen Zuschuss, der sich je nach Zielstaat und Aufenthaltsdauer unterscheidet. Detaillierte Auskünfte erteilt die nationale Agentur, der PAD.

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Wie werden Anträge gestellt?

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Wer berät mich? Worauf gilt zu achten?

Da Ihre erste Anlaufstelle Ihre eigene Einrichtung ist, ist die Beratung durch die nationale Agentur bei diesem Unterprogramm nicht  von vorneherein genauso wichtig, wie bei anderen Comenius-Aktionen. Allerdings erteilt der PADexterner Link auch hier Auskünfte und kann Ihnen mit Tipps zur Seite stehen. Die Einsicht in Projektbeispiele ist auf jeden Fall interessant, um einen genaueren Einblick zu bekommen. Siehe Ansprechpartner, Adressen und Linksinterner Link.

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