Angehenden Lehrern wird ermöglicht bis zu zehn Wochen in einem Land zu unterrichten und das dortige Ausbildungssyteme kennenzulernen. An diesem Unterprogramm können nur angehende Lehrer teilnehmen, deren Ausbildungseinrichtung an einem europäischen Kooperationsprojekt zur Lehrausbildung (Comenius ![]()
Angehende Lehrkräfte, deren Ausbildungsreinrichtung an einem europäischen Kooperationsprojekt zur Lehrerausbildung unter COMENIUS 2.1 beteiligt ist.
Die 25 Mitgliedstaaten der Europäischen Union, hinzu Island, Liechtenstein und Norwegen, sowie die 3 Beitrittskandidaten: Bulgarien, Rumänien und die Türkei.
Der Aufenthalt kann bis zu zehn Wochen dauern. Antragsteller erhalten einen Zuschuss, der sich je nach Zielstaat und Aufenthaltsdauer unterscheidet. Detaillierte Auskünfte erteilt die nationale Agentur, der PAD.
Da Ihre erste Anlaufstelle Ihre eigene Einrichtung ist, ist die Beratung durch die nationale Agentur bei diesem Unterprogramm nicht von vorneherein genauso wichtig, wie bei anderen Comenius-Aktionen. Allerdings erteilt der ![]()
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