Fremdsprachenlehrer können für einen Zeitraum zwischen drei und acht Monaten im Ausland unterrichten. Interessierte Lehrer können ihre Anträge selber stellen, müssen aber zuvor die Einsatzschule, also die Schule ihres Aufenthaltes ermitteln. Nur solche Einrichtungen können einen Sprachassistenten aufnehmen, die dies bereits im Comeniusplan vorgesehen haben.
Zukünftige Lehrer ab dem 3. Studienjahr oder nach Abschluss des Studiums. Sie müssen die Sprache eines am Programm teilnehmenden Landes als Fremdsprache unterrichten oder andere Fächer in dieser Sprache unterrichten. Zumindest sollte dies vorgesehen sein. Zum Beispiel können Grund- oder Sonderschullehrer mitmachen, wenn sie voraussichtlich Fremdsprachenunterricht erteilen werden.
Als Aufnahmeschule qualifizieren sich Schulen aller Schulformen und -stufen, sofern der Einsatz des Assistenten im "COMENIUS-Plan" der Schule vorgesehen ist.
Die 25 Mitgliedstaaten der Europäischen Union, hinzu Island, Liechtenstein und Norwegen, sowie die Beitrittskandidaten: Bulgarien und Rumänien. Das Teilnahmeabkommen mit der Türkei ist noch in Verhandlungen.
Der Aufenthalt liegt zwischen drei und acht Monaten. COMENIUS-Sprachassistenten erhalten je nach Aufenthaltsland einen Zuschuss, der zwischen 351 Euro und 849 Euro pro Monat liegt, sowie Fahrtkostenerstattung.
Anträge werden vom Pädagogischen Austauschdienst der Kultusministerkonferenz (PAD) bearbeitet. Es gilt die Ausschreibungen und Leitfäden für Antragsteller zu studieren und die dort festgelegten Verfahren und Kriterien zu beachten - siehe Ausschreibungen, Formulare, ![]()
Die nationale Agentur, der ![]()
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