Das neue Programm "Europa für Bürgerinnen und Bürger" wird von 2007 bis 2013 gültig sein. Es wird folgende Bereiche umfassen:
- Aktion 1: Städtepartnerschaften und Bürgerprojekte. Bewerbungsfrist: 1. Juli 2009, 1. September 2009, 1. Dezember 2009.
- Aktion 2: Projekte von Bürgerorganisationen
- Aktion 3: Veranstaltungen, Studien und Informationsaktionen
-Aktion 4: Gedenkstätten. Bewerbungsfrist: NA
Sie finden in der beiliegenden Vorabveröffentlichung den Programmleitfaden und das neue Antragsformular für Bürgerbegegnungen. Es gibt noch keine Antragsformlare für Konferenzen und Workshops.
Programmleitfaden und Antragsformular
Buergerprojekte_2008
(Download als PDF-Datei, Größe: ca. 62 KB)
Bürgerschaft_Partnerschaften
(Download als PDF-Datei, Größe: ca. 72 KB)
Bürgerbegnungen_Antragsformular_2007
(Download als Word-Dokument, Größe: ca. 269 KB)
Programmleitfaden für "Europa der Bürger/innen"
(Download als PDF-Datei, Größe: ca. 90 KB)
Die EU fördert Organisationen, die sich für die europäische Idee einsetzen bzw. zur Diskussion über die Zukunft Europas beitragen. Für einen Zuschuss kommen Organisationen in Betracht, die keinen Erwerbszweck verfolgen und die Idee eines integrierten Europa zu fördern suchen. Seit 1. Januar 2006 ist die neue Exekutivagentur für Bildung, Audiovisuelles und Kultur für die Verwaltung und Durchführung der Gemeinschaftsmaßnahmen in diesem Bereich zuständig.
Ausschreibungen werden sporadisch, das heisst nicht regelmäßig veröffentlicht. In manchen Jahren werden mehrere Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen herausgegeben, in anderen Jahren auch schon mal gar keine.
Die genaue Art der Förderung hängt von der jeweiligen Ausschreibung ab. Bei der aktuellen Ausschreibung 2006 gibt es folgende Themenschwerpunkte bzw. Förderarten:
Projekte, Debatten, Seminare, Konferenzen, Veröffentlichungen, Rundfunk- und Fernsehsendungen zu Themen wie europäisches Regieren, Unionsbürgerschaft, europäisches Sozialmodell, die bevorstehende Erweiterung, europäische kulturelle Vielfalt oder auch zur Charta der Grundrechte in Europa können gefördert werden. Auch gefördert werden manchmal Projekte, die zur Zusammenarbeit und Austausch mehrerer Nichtregierungsorganisationen in Europa angelegt sind (Netzwerke bzw. Aufbau von Netzwerken).
Eine andere Art der Förderung betrifft Zuschüsse zu den jährlichen Betriebskosten von Organisationen, die sich für die Europäische Idee einsetzen.
Maßnahmen zur Förderung der europäischen Integration, die von Hochschulkreisen veranstaltet werden, können ebenfalls Gegenstand einer Ausschreibung sein.
Die Höhe der Zuschüsse hängen von der jeweiligen Ausschreibung und der Art der zu fördernden Massnahmen ab. Höchstzuschüsse für Projekte bzw. Aktionen lagen im letzten Jahr mal bei 25.000 Euro, mal bei 50.000 Euro oder wie jetzt bei 150000 Euro. Zuschüsse zu den Betriebskosten von Organisationen haben in der Vergangenheit stark variiert. Sie können in einzelnen Fällen deutlich über 100.000 Euro betragen, sind meist aber deutlich niedriger.
Ausschreibungen werden von der Europäischen Kommission veröffentlicht, bei der auch die Anträge eingehen. In ihnen wird die Frist zur Einreichung festgelegt, ebenso wie die konkreten Kriterien und förderfähige Kosten. Derzeit ist eine Ausschreibung offen.
Seit 1. Januar 2006 ist die neue Exekutivagentur für Bildung, Audiovisuelles und Kultur für die Verwaltung und Durchführung der Gemeinschaftsmaßnahmen in diesem Bereich zuständig. Siehe Ansprechpartner, Adressen und ![]()
Konsultieren Sie die Liste in der Vergangenheit geförderter Projekte und Organisationen, um einen Überblick der Fördermöglichkeiten zu bekommen. Siehe hierzu Ausschreibungen, Dokumente, ![]()