Die Förderung von Kooperationsprojekten zwischen Einrichtungen, die auf dem Gebiet der Erwachsenenbildung tätig sind, soll zum Ziel des "lebenslangen Lernens" unter allen Generationen beitragen.
Projekte müssen sich auf folgende Themenschwerpunkte beziehen:
Evaluierung und Mechanismen zur Verbreitung der Projektergebnisse sind verpflichtender Bestandteil aller Projektvorschläge und Anträge.
Neben den genannten grundsätzlichen thematischen Schwerpunkten, müssen bei der Antragsvorbereitung auch die jährlichen Prioritäten der Ausschreibung berücksich-tigt werden. Der Ausschreibungstext und Leitfäden für ![]()
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Erwachsenenbildung wird dabei in einem sehr weiten Sinne verstanden und umfasst ausdrücklich auch informelle Lernangebote, so dass auch kulturelle Einrichtungen wie Museen, Theater und Bibliotheken angesprochen sind. Außerdem ist die Teilnahme von Multimedia-Produzenten und Verlagen sehr erwünscht. Im Idealfall finden sich verschiedene Einrichtungstypen in "gemischten" Partnerschaften zusammen.
Es müssen mindestens drei Einrichtungen aus teilnahmeberechtigten Ländern teilnehmen, wobei mindestens eine Institution aus einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union stammen muss. Im Durchschnittliches hat ein Projekt fünf bis sechs Partner.
Gemischte Partnerschaften zwischen verschiedenartigen Einrichtungen sind besonders erwünscht. Auch auf eine geographische Streuung sollte geachtet werden, damit unterschiedliche europäische Traditionen und Erfahrungen in das Projekt einfließen können.
Eine Einrichtung übernimmt die Rolle des Koordinators und ist für die inhaltliche und administrative Leitung des Projekts verantwortlich. Er reicht den Antrag für die gesamte Partnerschaft ein, sorgt für eine effiziente Verwaltung des Projekts und ist der Europäischen Kommission für den Projektfortschritt und die Verwendung der Fördermittel rechenschaftspflichtig.
Zuschüsse für einen vorbereitender Besuch können getrennt beantragt werden. Es geht dabei um Arbeitsbesuche bei Partnereinrichungen im Ausland zur Planung und Organisierung des späteren Projekts. Zuschüsse werden für einen Zeitraum von bis zu einer Woche gewährt und betragen in der Regel maximal 1000 Euro pro Person. Sollen mehr als eine Person pro Einrichtung reisen, muss eine klare Aufgabentrennung nachgewiesen werden. Vorbereitende Besuche sind mit dem dafür vorgesehenen Formular bei der nationalen Agentur (BiBB) einzureichen.
Europäische Kooperationsprojekte werden für eine Laufzeit von ein oder zwei Jahren, in begründeten Ausnahmefällen bis zu drei Jahren gefördert. Die Förderung durch die Europäische Kommission erfolgt nach dem Prinzip der Kostenteilung, d.h. ein Teil des Gesamtbudgets muss durch Eigenmittel oder andere Finanzierungsquellen aufgebracht werden. Grundsätzlich förderungsfähig sind folgende Kostenpunkte:
GRUNDTVIG 1 ist eine zentrale Aktion, d.h. die Entscheidung über den Projektantrag fällt die Europäische Kommission mit Hilfe unabhängiger Experten. Die jährliche Ausschreibung der Kommission legt spezifische Schwerpunkte und Kriterien fest, die unbedingt beachtet werden müssen. Für die Ausschreibung und Begleitdokumente sehen Sie Ausschreibungen, Formulare, ![]()
Anträge werden direkt an die Kommissin gesandt und ausgewählt, wobei die nationale Agentur eine Stellungnahme zu den Anträgen abgeben. Die nationale Agentur informiert über das Programm und berät bei der Antragstellung. Für Deutschland ist dies die Bildung für Europa beim Bundesinstitut für Berufsbildung ![]()
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