Grundtvig 2- Lernpartnerschaften

Worum geht es?

Es geht um Projekte, bei denen der Prozess der Zusammenarbeit verschiedener Einrichtungen im Mittelpunkt steht. Im Mittelpunkt der Projekte steht der Austausch von Erfahrungen, bewährter Durchführungspraktiken und Methoden. Förderungsfähig sind Aktivitäten wie die Veranstaltung von Arbeitstreffen und Seminaren, der Austausch von Lehrern, die Erstellung von projektbezogenen Materialien, aber auch viele andere Projekttypen.

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Wer kann ein Projekt einreichen?

Grundtvig richtet sich an alle Einrichtungen, die nicht spezifisch Einrichtungen der beruflichen Erwachsenenbildung sind: Jede öffentliche, gemeinnützige oder kommerzielle Körper-schaft kann mitmachen bzw. einen Antrag auf Förderung stellen. 

Erwachsenenbildung wird dabei in einem sehr weiten Sinne verstanden und umfasst ausdrücklich auch informelle Lernangebote, so dass neben Einrichtungen wie der Volkshochschule auch kulturelle Einrichtungen wie Museen, Theater und Bibliotheken angesprochen sind. Außerdem wird die Beteilgung von Multimedia-Produzenten und Verlagen ermutigt. Im Idealfall finden sich ein breites Spektrum von Einrichtungen in "gemischten" Partnerschaften zusammen.

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Welche Partner und wie viele benötige ich?

In einer Lernpartnerschaft beschäftigen sich mindestens drei Einrichtungen aus drei teilnahmeberechtigten Ländern mit einem oder mehreren Themen gemeinsamen Interesses, wobei eine Einrichtung die Rolle des Koordinators übernimmt.

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Vorbereitender Besuch

Die Erfahrung zeigt, dass sich die Einbindung aller Partner in die Entwicklung des Projektantrags positiv auf die spätere gemeinsame Arbeit auswirkt. Um sich an einem Ort zu treffen und gemeinsam den Projektantrag zu entwickeln, können Zuschüsse für Vorbereitende Besuche gewährt werden. Diese Zuschüsse werden für einen Zeitraum von bis zu einer Woche gewährt und betragen in der Regel maximal 1000 Euro pro Person. Pro Einrichtung und Projekt wird maximal ein Besuch bezuschusst. Sollen mehr als eine Person pro Einrichtung reisen, muss eine klare Aufgabentrennung nachgewiesen werden. Vorbereitende Besuche sind mit dem dafür vorgesehenen Formular bei der jeweiligen Nationalagentur einzureichen.

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Finanzierung und Dauer

Die anfallenden Organisationskosten werden bei koordinierenden Institutionen mit einem fixen Standardbetrag von bis zu 5000 Euro pro Jahr und bei Partnerinstitutionen mit bis zu 4000 Euro pro Jahr gefördert. Zusätzlich kann ein flexibler, sogenannter "Mobilitätsbetrag" zur teilweisen Deckung von Reise- und Aufenthaltskosten gewährt werden. Die Projektlaufzeit beträgt ein oder zwei, in begründeten Ausnahmefällen drei Jahre.

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Wie werden Anträge gestellt?

Jede beteiligte Einrichtung reicht einen Antrag bei der für sie zuständigen Nationalagentur ein, die auch für die Auswahl, den Vertragsabschluss und die Auszahlungen verantwortlich ist. Die nationale Agentur, bei der die Anträge in Deutschland einzureichen sind, ist Bildung für Europa beim Bundesinstitut für Berufsbildung (BiBB).externer Link 

Die nationale Agentur informiert auch über den Programmbereich und berät bei der Antragstellung. Fristen für die Antragstellung und detaillierte Kriterien für die Projektbewerbung werden in den offiziellen Ausschreibungen festgelegt. Die Ausschreibungen und Begleitdokumentationen sollten von Interessierten unbedingt eingesehen werden. Siehe hierzu unter Ausschreibungen, Formulare, Dokumenteinterner Link.

Unser Tipp!

Insbesondere Grundtvig 2 ist offen gestaltet: Vielerlei Projektideen und -typen können gefördert werden. Einen Überblick des Möglichen bietet das Projektkompendium.

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