Grundtvig 3 - Fortbildungsstipendien für Lehrkräfte und Mitarbeiter in der Erwachsenenbildung

Worum geht es?

Lehrkräfte und andere in der Erwachsenenbildung tätige MitarbeiterInnen haben die Möglichkeit an Fortbildungsaktivitäten / Kursen teilzunehmen. Die Fortbildungsmassnahmen dienen:

Antragstellende Personen müssen sich selbst um einen passenden Kurs im dem äusgewählten Land bemühen und können sich dann um einen Zuschuss bei der nationalen Agentur bewerben.

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Wer kann ein Projekt einreichen?

Teilnahmeberechtigt sind alle Personen, die haupt- und nebenberuflich in der Erwachsenenbildung des schulischen oder außerschulischen Sektors bzw. in der sozialen Wiedereingliederung tätig sind. Hierzu gehören:

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Finanzierung und Dauer

Grundlage für eine Förderung sind die tatsächlich entstandenen und auch durch entsprechende Belege nachzuweisende Kosten. Als Kostenarten werden anerkannt:

Insgesamt werden pro Person höchstens 1.500 Euro gewährt.  Die Dauer von förderfähigen Aufenthalten beträgt ein bis vier Wochen für Lehrkräfte in der Erwachsenenbildung und zwei bis vier Wochen für Sprachlehrer.

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Wie werden Anträge gestellt? Wer berät mich?

Es bestehen keine Antragsfristen. Anträge auf Förderung müssen der INWENTgGmbH spätestens 4 Wochen vor Kursbeginn vorliegen. Als zuständige Programmstelle informiert die INWENT gGmbHexterner Link (ehemalige Carl Duisberg Gesellschaft) über die Aktion und berät auch bei der Antragstellung. Siehe  interner LinkAnsprechpartner, Adressen und Linksinterner Link sowie unter Ausschreibungen, Formulare, Dokumenteinterner Link.  

Unser Tipp!

Einrichtungen der Erwachsenenbildung in Deutschland können eigene Kursangebote zur Aufnahme in den Comenius & Grundtvig-Katalog bei der INWENT gGmbH beantragen. Bitte kontaktieren Sie bei Interesse dieRufnummer 0221-2098-278. 

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