Lehrkräfte und andere in der Erwachsenenbildung tätige MitarbeiterInnen haben die Möglichkeit an Fortbildungsaktivitäten / Kursen teilzunehmen. Die Fortbildungsmassnahmen dienen:
Antragstellende Personen müssen sich selbst um einen passenden Kurs im dem äusgewählten Land bemühen und können sich dann um einen Zuschuss bei der nationalen Agentur bewerben.
Teilnahmeberechtigt sind alle Personen, die haupt- und nebenberuflich in der Erwachsenenbildung des schulischen oder außerschulischen Sektors bzw. in der sozialen Wiedereingliederung tätig sind. Hierzu gehören:
Grundlage für eine Förderung sind die tatsächlich entstandenen und auch durch entsprechende Belege nachzuweisende Kosten. Als Kostenarten werden anerkannt:
Insgesamt werden pro Person höchstens 1.500 Euro gewährt. Die Dauer von förderfähigen Aufenthalten beträgt ein bis vier Wochen für Lehrkräfte in der Erwachsenenbildung und zwei bis vier Wochen für Sprachlehrer.
Es bestehen keine Antragsfristen. Anträge auf Förderung müssen der INWENTgGmbH spätestens 4 Wochen vor Kursbeginn vorliegen. Als zuständige Programmstelle informiert die INWENT ![]()
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Einrichtungen der Erwachsenenbildung in Deutschland können eigene Kursangebote zur Aufnahme in den Comenius & Grundtvig-Katalog bei der INWENT gGmbH beantragen. Bitte kontaktieren Sie bei Interesse dieRufnummer 0221-2098-278.